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Keine Strafuntersuchung nach Missbrauchsvorwürfen aus der Kindheit

Eine Frau erstattete Anzeige wegen schwerer Misshandlungen in ihrer Kindheit. Die Behörden lehnten eine Untersuchung ab – die Richter bestätigen dies.

Publikationsdatum: 12. August 2026

Eine 1989 geborene Frau erstattete im Oktober 2023 bei der Waadtländer Kantonspolizei Anzeige. Sie schilderte, seit frühester Kindheit bis ins Erwachsenenalter Opfer schwerster sexueller Gewalt geworden zu sein – durch ihren inzwischen verstorbenen Onkel und ein angebliches Netzwerk aus Dorfbewohnern, darunter ein Sägerei-, ein Metzgerei- und ein Garagenbesitzer. Die Frau beschrieb zudem, an sogenannten satanischen Zeremonien teilgenommen, rund siebzig Menschen getötet und für einen Schweizer Geheimdienst gearbeitet zu haben. Sie erklärte, diese Erinnerungen seien ihr erst zwei Jahre zuvor wieder ins Bewusstsein gekommen, und sie wolle «gemeinsam überprüfen», ob sie der Wahrheit entsprächen.

Die Staatsanwaltschaft des Bezirks Est vaudois lehnte es ab, eine Strafuntersuchung zu eröffnen. Sie begründete dies damit, dass die Schilderungen der Frau keine glaubwürdigen, konkreten Hinweise auf tatsächlich begangene Straftaten enthielten. Das Waadtländer Kantonsgericht bestätigte diesen Entscheid im September 2024. Die Frau zog den Fall ans Bundesgericht weiter und verlangte, dass eine Untersuchung angeordnet werde.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Es hielt fest, dass die kantonalen Behörden die Aussagen der Frau ohne Willkür als wenig glaubwürdig einstufen durften. Ausschlaggebend war vor allem das Fehlen jeglicher medizinischer Belege: Ihre Gynäkologin hatte keinerlei Verletzungen festgestellt, obwohl die geschilderten Übergriffe – darunter das Einführen von Werkzeugen und erhitzten Gegenständen – zwingend Spuren hätten hinterlassen müssen. Auch habe die Frau trotz jahrelanger angeblicher Misshandlungen nie einen Arzt aufgesucht. Zudem erschien es den Richtern unplausibel, dass ein so ausgedehntes Netzwerk über so viele Jahre unbemerkt geblieben sein soll.

Das Gericht betonte, dass nicht die Schwere oder Detailliertheit der geschilderten Ereignisse eine Strafuntersuchung rechtfertige, sondern das Vorhandensein konkreter, plausibler Hinweise auf tatsächlich begangene Straftaten. Solche fehlten hier vollständig. Das Gericht lehnte auch das Gesuch der Frau um unentgeltliche Rechtspflege ab, da ihre Beschwerde von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg gehabt habe. Sie muss Gerichtskosten von 1200 Franken tragen.

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Urteilsnummer: 7B_1199/2024

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