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Schuldnerin scheitert vor Gericht, weil sie Kostenvorschuss nicht zahlte

Eine Frau wehrte sich gegen Betreibungen ihrer Ex-Arbeitgeberin. Weil sie einen verlangten Kostenvorschuss nicht bezahlte, trat das Gericht nicht auf ihre Klage ein.

Publikationsdatum: 11. August 2026

Eine Frau wurde von ihrer ehemaligen Arbeitgeberin, einer Aktiengesellschaft, in zwei Betreibungen über insgesamt rund 102'600 Franken zuzüglich Zinsen und Kosten betrieben. Zusätzlich lief eine dritte Betreibung über 300 Franken für Gerichtskosten. Die zuständigen Betreibungsämter in Zürich vollzogen eine Pfändung und leiteten weitere Schritte ein, gegen die sich die Frau mit mehreren Eingaben zur Wehr setzte.

Das Bezirksgericht Zürich vereinigte die verschiedenen Verfahren und gab der Frau nur in einem kleinen Punkt recht: Es ordnete an, dass ihr 300 Franken zurückzuzahlen seien, die zu Unrecht gepfändet worden waren. In allen anderen Punkten blieb sie ohne Erfolg. Auch das Obergericht des Kantons Zürich wies ihre weiteren Einwände ab und auferlegte ihr zusätzlich eine Gebühr von 500 Franken.

Daraufhin gelangte die Frau ans Bundesgericht. Dieses forderte sie auf, einen Kostenvorschuss von 2'000 Franken zu bezahlen. Die Frau holte die entsprechenden Verfügungen zwar persönlich am Postschalter ab, bezahlte den Vorschuss jedoch weder innerhalb der ersten Frist noch nach einer ausdrücklich gewährten Nachfrist bis zum 6. Juli 2026. Das Gericht hatte sie dabei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es auf ihre Eingabe nicht eintreten werde, falls sie nicht zahle.

Da die Frau den Kostenvorschuss nicht leistete, trat das Bundesgericht auf ihre Eingabe nicht ein. Zusätzlich muss sie Gerichtskosten von 1'000 Franken tragen. Ihr Anliegen wurde damit inhaltlich gar nicht mehr geprüft.

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Urteilsnummer: 5A_491/2026

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