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Autofahrer muss Führerausweis wegen Vorfahrtsmissachtung abgeben

Ein Autofahrer missachtete in Davos eine Vorfahrtsregel und verursachte einen Unfall. Sein Führerausweis wird für einen Monat entzogen.

Publikationsdatum: 11. August 2026

Im Januar 2023 fuhr ein Autofahrer in Davos Dorf mit seinem Pick-up von der Dischmastrasse auf die Talstrasse ein. Die Strasse war schneebedeckt. Dabei übersah er einen von rechts kommenden, vortrittsberechtigten Lieferwagen. Es kam zur Kollision: Der Lieferwagen wurde seitlich erfasst, prallte gegen eine Leitplanke und kam rund 20 Meter weiter zum Stillstand. Der Fahrer des Lieferwagens zog sich leichte Verletzungen zu. Der Sachschaden an den Fahrzeugen und der Leitplanke betrug insgesamt rund 14'000 Franken.

Die Staatsanwaltschaft Graubünden verurteilte den Autofahrer wegen Nichtgewährens des Vortritts aus leichter Unachtsamkeit zu einer Busse von 300 Franken. Das Strassenverkehrsamt des Kantons Zug entzog ihm daraufhin den Führerausweis für einen Monat. Ausschlaggebend war, dass dem Autofahrer bereits einmal zuvor – innerhalb der letzten zwei Jahre – der Ausweis entzogen worden war. Bei einer erneuten Widerhandlung innerhalb dieser Frist ist ein Entzug gesetzlich zwingend vorgeschrieben.

Der Autofahrer wehrte sich gegen den Entzug und argumentierte, die Kreuzung sei notorisch gefährlich, die Fahrbahn wegen Schnee kaum erkennbar gewesen und der Übergang von einer Strasse zur anderen mit seinem Fahrzeug nicht spürbar. Die Richter liessen diese Argumente nicht gelten: Wer hätte geltend machen wollen, dass der Unfall unvermeidbar war, hätte dies im Strafverfahren tun müssen. Zudem war der Autofahrer verpflichtet, dem von rechts kommenden Fahrzeug den Vortritt zu lassen – unabhängig von den Strassenverhältnissen. Auch die Sicht auf die Talstrasse war nicht durch eine Mauer versperrt, wie der Autofahrer behauptete.

Das Bundesgericht bestätigte den Führerausweisentzug. Ein sogenannter «besonders leichter Fall», bei dem auf eine Massnahme ganz verzichtet werden kann, liege nicht vor: Der Unfallgegner wurde verletzt, und die Busse von 300 Franken übersteige den Rahmen eines einfachen Ordnungsbussenverfahrens. Der Autofahrer muss zudem die Verfahrenskosten von 3'000 Franken tragen.

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Urteilsnummer: 1C_347/2025

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