Eine Mieterin in Genf bewohnt seit 2001 eine Vierzimmerwohnung. Ab 2018 klagte sie über Feuchtigkeit und Schimmelprobleme in mehreren Räumen und forderte von der Vermieterin, die nötigen Sanierungsarbeiten durchzuführen. Zudem verlangte sie eine Mietzinsreduktion von 35 Prozent – rückwirkend ab März 2018 und bis zur vollständigen Behebung der Mängel. Die Vermieterin liess zwischen 2019 und 2022 zahlreiche Arbeiten ausführen und installierte im Juni 2022 eine Lüftungszentrale, die die Feuchtigkeit regulieren sollte.
Das Genfer Mietgericht und anschliessend das kantonale Berufungsgericht sprachen der Mieterin lediglich eine Mietzinsreduktion von 15 Prozent zu – und zwar nur für die Periode von März 2018 bis zur Installation der Lüftungsanlage im Juni 2022. Grund dafür war unter anderem das Verhalten der Mieterin selbst: Sie hatte mehrfach Handwerkern den Zutritt verweigert, die Lüftungszentrale kurz nach der Inbetriebnahme eigenmächtig abgestellt und sich geweigert, die Anlage bestimmungsgemäss zu nutzen. Sämtliche im Verfahren befragten Zeugen bestätigten, dass die Zusammenarbeit mit der Mieterin schwierig gewesen sei.
Die Mieterin zog den Fall weiter und beantragte, die Vermieterin sei zu verpflichten, alle notwendigen Sanierungsarbeiten auf eigene Kosten durchzuführen, und der Mietzins sei um 35 Prozent zu senken. Sie bestritt, die Arbeiten behindert zu haben, und machte geltend, die Schimmelprobleme stellten schwere Mängel dar, die ihre Gesundheit gefährdeten.
Die Bundesrichter wiesen die Beschwerde ab. Sie hielten fest, dass die Vorinstanz die Beweise korrekt gewürdigt hatte: Die Mieterin hatte die Lüftungsanlage tatsächlich ohne triftigen Grund ausser Betrieb gesetzt und damit die Sanierung vereitelt. Da sie die Mängelbehebung selbst verhindert hatte, bestand kein Anspruch auf Durchführung weiterer Arbeiten durch die Vermieterin. Die festgelegte Mietzinsreduktion von 15 Prozent hielt die Richter für angemessen und innerhalb des zulässigen Ermessensspielraums. Die Mieterin muss zudem die Gerichtskosten von 5000 Franken tragen.