Symbolbild

Portugiesin muss die Schweiz verlassen trotz 17 Jahren Aufenthalt

Eine Portugiesin, die seit 2008 in der Schweiz lebt, erhält keine Aufenthaltsbewilligung mehr. Sie bezog jahrelang Sozialhilfe und hat sich kaum integriert.

Publikationsdatum: 11. August 2026

Eine 1976 geborene Portugiesin lebt seit 2008 im Kanton Neuenburg, wohin sie ihrem damaligen Partner mit zwei gemeinsamen Kindern gefolgt war. Seither besass sie eine Aufenthaltsbewilligung, die trotz Sozialhilfebezug regelmässig verlängert wurde – unter anderem weil ihre Kinder in der Schweiz lebten. Seit 2021 steht sie unter einer Beistandschaft.

Das Kernproblem: Die Frau hat in der Schweiz nie gearbeitet und bezieht seit 2014 ununterbrochen Sozialhilfe. Ihre persönliche Sozialhilfeschuld belief sich bis Januar 2025 auf rund 127'000 Franken. Hinzu kommen Schulden aus der gemeinsamen Familienzeit von knapp 149'000 Franken sowie weitere Verlustscheine über rund 80'000 Franken. Der Kanton Neuenburg verweigerte ihr deshalb im Februar 2025 sowohl die Niederlassungsbewilligung als auch die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung und ordnete ihre Ausreise an. Das kantonale Gericht bestätigte diesen Entscheid.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde der Frau ab. Es hielt fest, dass zwar ein langjähriger legaler Aufenthalt grundsätzlich einen Anspruch auf Prüfung des Aufenthaltsrechts begründen kann. Im konkreten Fall überwiege jedoch das öffentliche Interesse an der Ausreise. Die Frau habe während ihres gesamten Aufenthalts keinerlei Integrationsbereitschaft gezeigt – weder beruflich noch sozial oder kulturell. Dass sie erst nach Beginn des Verfahrens Französischkurse besucht und eine Arbeit gesucht habe, ändere daran nichts.

Das Gericht betonte, die kantonalen Behörden hätten die privaten Interessen der Frau – insbesondere die lange Aufenthaltsdauer und die Anwesenheit ihrer inzwischen erwachsenen Kinder in der Schweiz – korrekt abgewogen. Diese Interessen reichten angesichts der chronischen und erheblichen Abhängigkeit von der Sozialhilfe sowie der fehlenden Integrationsbemühungen nicht aus, um einen weiteren Verbleib in der Schweiz zu rechtfertigen. Die Frau muss das Land verlassen und die Gerichtskosten von 2'000 Franken tragen.

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Urteilsnummer: 2C_233/2026

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