Der Beschuldigte wurde im März 2026 festgenommen, nachdem er in einem Einkaufszentrum in Frauenfeld zwei Knaben an das Gesäss gegriffen haben soll. Bereits 2024 hatte er sich wegen exzessiver sexueller Fantasien gegenüber einem zehnjährigen Nachbarsjungen freiwillig in eine psychiatrische Klinik einweisen lassen. Damals bestellte er sich im Darknet Chloroform, um einen Knaben zu betäuben und zu entführen. Bei ihm wurde eine auf Jungen ausgerichtete Pädophilie sowie eine leichte Intelligenzminderung diagnostiziert.
Eine forensisch-psychiatrische Fachärztin hielt in einer Vorabstellungnahme fest, der Druck zur Umsetzung der pädosexuellen Fantasien sei hoch und nehme zu. Der Beschuldigte selbst schätzte das Risiko, in einem offenen Umfeld einen Knaben sexuell zu missbrauchen, auf rund 80 Prozent. Die Gutachterin stufte das Risiko für schwere Straftaten – darunter Vergewaltigung, Schändung und möglicherweise Straftaten zur Verdeckung von Missbrauchshandlungen – als moderat ein. Erschwerend kommt hinzu, dass der Mann vor seiner Verhaftung mehrfach aus der offenen Wohneinrichtung, in der er untergebracht war, geflohen war. Beim letzten Ausreissen kam es zu den nun untersuchten Übergriffen.
Das Thurgauer Obergericht hatte die Verlängerung der Untersuchungshaft bestätigt. Der Beschuldigte wehrte sich dagegen und beantragte seine Entlassung sowie eine Rückversetzung in die Wohneinrichtung, allenfalls kombiniert mit elektronischer Überwachung. Das Bundesgericht wies diesen Antrag ab. Es hielt fest, dass eine Rückkehr in die offene Institution keine geeignete Alternative sei, da der Mann dort bereits mehrfach entwichen war. Auch eine elektronische Fussfessel könne eine erneute Flucht und die Annäherung an Kinder nicht verhindern, sondern lediglich nachverfolgen – was bei akuter Gefährdungslage nicht ausreiche.
Die Richter betonten, dass die Untersuchungshaft zumindest so lange aufrechtzuerhalten sei, bis ein vollständiges psychiatrisches Gefährlichkeitsgutachten vorliege. Angesichts der bereits erfolgten Vorbereitungshandlungen, der wiederholten Fluchten und der nun vollzogenen Übergriffe wäre eine Entlassung ein nicht verantwortbares Risiko für potenzielle minderjährige Opfer. Der Beschuldigte erhält für das Verfahren eine unentgeltliche Rechtsvertretung, da er mittellos ist.