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Messer am Hals der Ehefrau: Verurteilter muss die Schweiz verlassen

Ein Mann hielt seiner Frau ein Küchenmesser an den Hals und bedrohte sie. Er wird des Landes verwiesen und muss zwölf Monate ins Gefängnis.

Publikationsdatum: 07. August 2026

In der Nacht auf den 12. August 2024 hatte ein Ehepaar im Kanton Waadt einen heftigen Streit. Der Mann hatte seine Frau mehrfach absichtlich am Schlafen gehindert, indem er das Licht immer wieder einschaltete. Als die Frau androhte, die Polizei zu rufen, holte ihr Mann ein grosses Küchenmesser – rund 33 Zentimeter lang, mit einer 20 Zentimeter langen Klinge. Er schloss Tür und Fenster, nahm der Frau das Mobiltelefon weg und drückte ihr die stumpfe Seite der Klinge an den Hals. Dabei drohte er ihr, er werde ihr den Kopf abschneiden und sie töten, falls sie die Polizei rufe.

Das erstinstanzliche Gericht sprach den Mann zwar von der Anklage der Lebensgefährdung frei, verurteilte ihn aber wegen einfacher Körperverletzung, Drohung und weiterer Delikte zu zwölf Monaten Freiheitsstrafe mit Aufschub. Das kantonale Berufungsgericht korrigierte dieses Urteil: Es befand den Mann zusätzlich der Gefährdung des Lebens seiner Frau für schuldig, erhöhte die Strafe auf 24 Monate – davon zwölf Monate unbedingt – und ordnete zudem eine Landesverweisung für fünf Jahre an.

Dagegen wehrte sich der Verurteilte vor dem höchsten Gericht. Er machte geltend, die stumpfe Seite der Klinge am Hals seiner Frau habe keine unmittelbare Lebensgefahr geschaffen. Ausserdem habe er nicht die Absicht gehabt, sie in Lebensgefahr zu bringen. Das Gericht wies diese Argumente zurück: Bei einem Messer dieser Grösse und Schärfe bestehe auch beim Einsatz der stumpfen Seite eine konkrete Todesgefahr – schon eine Panikreaktion der Frau oder eine unkontrollierte Bewegung des Mannes hätte die scharfe Klinge oder die Spitze in den Hals eindringen lassen können, mit möglicherweise tödlichen Folgen. Dass dies nicht geschah, sei reinem Zufall zu verdanken.

Das Gericht bestätigte auch, dass der Verurteilte bewusst und gewollt eine unmittelbare Lebensgefahr für seine Frau geschaffen hatte. Die Landesverweisung und die Freiheitsstrafe von 24 Monaten bleiben damit bestehen. Die Gerichtskosten von 1200 Franken trägt der Verurteilte selbst; sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde abgewiesen.

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Urteilsnummer: 6B_108/2026

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