Im Oktober 2017 wurde eine Berghütte im Kanton Tessin durch einen Brand fast vollständig zerstört. Der Schaden belief sich auf über 600'000 Franken. Ursache war ein Baufehler: Im Bereich des Kamindurchgangs durch die Holzdecke fehlte eine ausreichende Isolierung, sodass sich brennbare Materialien entzündeten. Der Präsident des Trägervereins, dem die Hütte gehörte, wurde zunächst wegen fahrlässiger Brandstiftung verurteilt – später aber freigesprochen.
Das Tessiner Berufungsgericht bestätigte den Freispruch: Der Vereinspräsident habe den Baufehler weder gekannt noch kennen müssen. Die Kaminarbeiten seien einem Fachbetrieb übertragen worden, weshalb er wie jeder andere Auftraggeber darauf vertrauen durfte, dass die Arbeiten fachgerecht ausgeführt worden seien. Zudem war unklar, ob eine vorgeschriebene Brandschutzabnahme den versteckten Mangel überhaupt hätte entdecken können – denn dieser war erst nach der Zerstörung der Decke durch den Brand sichtbar geworden.
Die Tessiner Staatsanwaltschaft zog den Fall ans Bundesgericht und rügte, die Vorinstanz habe die Beweise falsch gewürdigt. Sie argumentierte, ein ordentliches Baubewilligungsverfahren oder eine Brandschutzabnahme hätten den Mangel aufdecken können. Das Bundesgericht wies diese Argumente zurück: Die Staatsanwaltschaft habe lediglich eine eigene Lesart der Beweise präsentiert, ohne nachzuweisen, dass die Schlussfolgerungen des Berufungsgerichts unhaltbar seien. Entscheidend blieb, dass nicht mit der nötigen Sicherheit festgestellt werden konnte, ob eine Brandschutzprüfung den Baufehler tatsächlich aufgedeckt hätte.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde der Staatsanwaltschaft ab. Der Vereinspräsident bleibt damit endgültig freigesprochen. Es wurden keine Gerichtskosten erhoben.