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Frau zahlt Vorschuss nicht – Richter befassen sich nicht mit ihrem Fall

Eine Frau wollte die Ablehnung ihres Befangenheitsantrags gegen drei Richter anfechten. Weil sie den verlangten Kostenvorschuss nicht bezahlte, trat das Bundesgericht nicht auf ihren Fall ein.

Publikationsdatum: 07. August 2026

Eine Frau hatte beim Bezirksgericht Meilen ein Verfahren laufen, in dem sie drei Richter für befangen hielt und deren Ausstand verlangte. Das Obergericht des Kantons Zürich wies diesen Antrag im Februar 2026 ab. Dagegen erhob die Frau beim Bundesgericht Beschwerde.

Das Bundesgericht forderte die Frau auf, bis Ende April 2026 einen Kostenvorschuss von 800 Franken zu leisten – eine übliche Bedingung, damit das Gericht ein Verfahren überhaupt eröffnet. Die Frau bezahlte den Betrag nicht fristgerecht. Daraufhin erhielt sie eine letzte, nicht verlängerbare Nachfrist bis Mitte Juni 2026. Auch diese liess sie verstreichen, obwohl sie ausdrücklich darauf hingewiesen worden war, dass das Gericht sonst nicht auf ihre Beschwerde eintreten werde.

Da der Vorschuss auch innerhalb der Nachfrist nicht einging, trat das Bundesgericht auf die Beschwerde nicht ein. Das bedeutet: Der Fall wurde inhaltlich gar nicht geprüft. Die Frau muss zudem die Gerichtskosten von 300 Franken tragen.

Das Verfahren zeigt, dass formale Voraussetzungen – wie das rechtzeitige Bezahlen eines Kostenvorschusses – zwingend eingehalten werden müssen. Wer diese Pflicht vernachlässigt, riskiert, dass sein Anliegen vom Gericht gar nicht erst angehört wird, unabhängig davon, ob es inhaltlich berechtigt wäre oder nicht.

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Urteilsnummer: 4D_52/2026

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