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Kläger scheitert, weil er Gerichtskosten nicht bezahlte

Ein Mann wollte eine Strafuntersuchung erzwingen, konnte aber den verlangten Kostenvorschuss nicht rechtzeitig leisten. Das Gericht trat deshalb auf seinen Fall nicht ein.

Publikationsdatum: 06. August 2026

Ein Mann hatte Beschwerde gegen einen Entscheid des Zürcher Obergerichts eingereicht und wollte damit erreichen, dass eine Strafuntersuchung aufgenommen wird. Das Bundesgericht forderte ihn auf, einen Kostenvorschuss von 3000 Franken zu bezahlen – eine übliche Voraussetzung, damit ein Fall überhaupt behandelt wird.

Der Mann beantragte daraufhin, von den Kosten befreit zu werden, weil er angab, die Mittel nicht aufbringen zu können. Das Gericht verlangte dafür entsprechende Belege, insbesondere Steuerunterlagen der letzten drei Jahre. Der Mann reichte zwar einige Dokumente ein – darunter eine Heiratsurkunde, Geburtsurkunden, eine Lohnsteuerbescheinigung aus Deutschland sowie einen Beleg für eine monatliche Kreditrückzahlung –, doch diese reichten dem Gericht nicht aus. Weder die behaupteten Schulden noch die laufenden Lebenshaltungskosten in der Stadt Zürich wurden ausreichend belegt.

Das Gesuch um Kostenbefreiung wurde deshalb abgewiesen. Dem Mann wurde anschliessend eine letzte, nicht verlängerbare Frist bis zum 3. Juli 2026 gesetzt, um den Kostenvorschuss zu leisten. Er wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sein Fall andernfalls nicht behandelt werde. Der Vorschuss blieb jedoch aus.

Das Bundesgericht trat daraufhin auf die Beschwerde nicht ein und auferlegte dem Mann zusätzlich Gerichtskosten von 500 Franken. Der Fall wurde damit ohne inhaltliche Prüfung abgeschlossen.

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Urteilsnummer: 7B_464/2026

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