Die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland hatte Anfang 2026 ein Strafverfahren gegen die Schweizerische Post und die Kantonspolizei Bern abgelehnt. Der Mann, der die Anzeige erstattet hatte, wollte dagegen vorgehen – zunächst beim Berner Obergericht, das auf seine Eingabe nicht eintrat, und anschliessend beim Bundesgericht.
Dort reichte er eine handschriftliche Beschwerde ein – die jedoch so unleserlich war, dass sie nicht bearbeitet werden konnte. Das Gericht setzte ihm eine Frist bis zum 4. Juni 2026, um den Mangel zu beheben. Andernfalls, so die Warnung, würde die Eingabe unbeachtet bleiben.
Der Mann reichte daraufhin eine computergeschriebene Fassung ein, abwechselnd auf Deutsch und Französisch. Doch auch diese war inhaltlich nicht nachvollziehbar. Das Gericht zitierte beispielhaft eine Passage, in der von «35 Briefen», «schwarzen Löchern» und Ärzten die Rede ist – ohne erkennbaren Zusammenhang oder klare Argumentation. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Entscheid der Vorinstanz, wie sie das Gesetz verlangt, fehlte vollständig.
Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde wegen offensichtlicher formeller Mängel nicht ein. Zudem lehnte es das Gesuch des Mannes ab, die Verfahrenskosten vom Staat übernehmen zu lassen – da seine Eingabe von vornherein keine Aussicht auf Erfolg hatte. Er muss die Gerichtskosten von 500 Franken selbst tragen.