Ein Mann reichte im Juli 2025 beim Regionalgericht Bern-Mittelland eine Klage gegen ein Unternehmen ein und forderte rund 155'571 Franken. Gleichzeitig beantragte er, von den Gerichtskosten befreit zu werden – eine Möglichkeit, die einkommensschwachen Personen offensteht, wenn ihre Klage nicht von vornherein aussichtslos erscheint.
Das Regionalgericht lehnte dieses Gesuch im Januar 2026 ab. Die Begründung: Die Klage habe keine realen Erfolgsaussichten. Das Obergericht des Kantons Bern bestätigte diesen Entscheid im April 2026 und wies die Beschwerde des Mannes ab.
Daraufhin wandte sich der Mann ans Bundesgericht. Doch auch dort hatte er keinen Erfolg – allerdings aus einem anderen Grund: Seine Eingabe genügte den formalen Anforderungen nicht. Eine Beschwerde ans Bundesgericht muss klar begründet sein und aufzeigen, inwiefern das vorinstanzliche Urteil falsch sein soll. Dies tat der Mann nicht in ausreichendem Mass. Das Bundesgericht trat deshalb auf seine Beschwerde gar nicht erst ein.
Der Mann muss nun die Gerichtskosten von 500 Franken für das Verfahren vor Bundesgericht selbst tragen. Ob er seine ursprüngliche Klage gegen das Unternehmen weiterzieht, bleibt offen.