Eine Immobiliengesellschaft besitzt in Genf ein Wohnhaus mit 29 Wohnungen. Seit 2012 hatte das kantonale Baudepartement mehrere Verfahren gegen die Firma eröffnet, weil in dem Gebäude umfangreiche Umbauarbeiten ohne Baubewilligung vorgenommen worden waren und die Wohnungen nicht gesetzeskonform vermietet wurden. Bei einer Kontrolle im Juni 2019 stellten die Behörden fest, dass sämtliche Wohnungen identisch möbliert und ausgestattet waren, die Türen mit Badges gesichert wurden und auf den Wohnungstüren keine Mieternamen standen.
Das Baudepartement kam zum Schluss, dass die Firma die Wohnungen ohne die erforderliche Ausnahmebewilligung in möblierte Residenzen – eine Art gewerbliche Kurzzeitvermietung – umgewandelt hatte. Dies verstösst gegen das Genfer Gesetz zum Schutz von Mietwohnungen. Das Departement ordnete an, den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen, und verhängte eine Busse von 150'000 Franken. Die Firma wehrte sich dagegen durch alle Instanzen.
Das Bundesgericht bestätigte nun den Entscheid der Genfer Justiz vollumfänglich. Es hielt fest, dass die kantonalen Behörden die Situation nicht willkürlich beurteilt hatten: Sechs Indizien – darunter die einheitliche Möblierung, kaum im Einwohnerregister eingetragene Mieter, kurze Mietdauern und ein Reinigungsservice – sprachen eindeutig für eine gewerbliche Nutzung als möblierte Residenzen. Die Firma hatte keinen dieser Punkte substanziell widerlegt.
Auch die Höhe der Busse liess das Gericht gelten. Die Immobilienfirma, eine Profi-Akteurin im Immobilienbereich, hatte 29 Wohnungen über viele Jahre dem normalen Mietmarkt entzogen und damit einen erheblichen finanziellen Vorteil erzielt. Erschwerend kamen die Weigerung zur Zusammenarbeit mit den Behörden sowie mehrere frühere Bussen hinzu. Eine Reduktion der Busse lehnte das Gericht ab.