Das Betreibungsamt Bremgarten und Umgebung veröffentlichte am 19. Januar 2026 zwölf Zahlungsbefehle gegen einen Mann öffentlich. Dies geschah, weil er sich der Zustellung der entsprechenden Dokumente beharrlich entzogen hatte. Wer Betreibungsurkunden systematisch nicht entgegennimmt, muss es hinnehmen, dass diese stattdessen öffentlich bekanntgemacht werden – und die dafür anfallenden Gebühren selbst trägt.
Der Mann wehrte sich dagegen vor dem Bezirksgericht Bremgarten und anschliessend vor dem Obergericht des Kantons Aargau. Er verlangte unter anderem, dass sein Name in einer bestimmten Schreibweise und Reihenfolge verwendet werde. Das Obergericht wies diese Forderung zurück und bezeichnete die Eingaben in diesem Punkt als mutwillig und querulatorisch. Es bestätigte die Rechtmässigkeit der öffentlichen Bekanntmachung und verhängte gegen den Mann zusätzlich eine Busse von 500 Franken.
Daraufhin gelangte der Mann ans Bundesgericht. In seiner Eingabe wiederholte er weitgehend wörtlich frühere Eingaben und führte aus, dass unterschiedliche Schreibweisen seines Namens auf die Existenz mehrerer juristischer Personen hinwiesen. Diese Argumentation entstammt dem Umfeld sogenannter Staatsverweigerer-Bewegungen, die staatliche Institutionen und Verfahren grundsätzlich ablehnen. Das Bundesgericht liess sich darauf nicht ein.
Die Richter stellten fest, dass die Eingabe keine ausreichende rechtliche Begründung enthielt und zudem rechtsmissbräuchlich war. Sie traten auf die Klage deshalb gar nicht erst ein. Der Mann muss nun die Gerichtskosten von 1'500 Franken tragen – zusätzlich zur bereits verhängten Busse des Obergerichts.