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Mutter scheitert mit Klage gegen Behörde wegen Gefährdung ihrer Tochter

Eine Mutter hatte Strafanzeige gegen eine Behörde erstattet, weil diese ihre Tochter gefährdet haben soll. Sie darf den Fall nicht vor Bundesgericht bringen.

Publikationsdatum: 04. August 2026

Eine Mutter erstattete Strafanzeige gegen eine staatliche Institution im Kanton Waadt. Sie warf der Behörde vor, nicht angemessen auf Hinweise ihrer 2010 geborenen Tochter reagiert zu haben – insbesondere zu Vorfällen mit dem Vater des Kindes. Dadurch sei das Mädchen in psychische Not geraten. Zusätzlich erhob die Mutter Anzeige wegen Drohung und Amtsmissbrauchs.

Die zuständige Staatsanwaltschaft trat auf die Anzeige nicht ein, das heisst, sie eröffnete kein Strafverfahren. Eine kantonale Beschwerdeinstanz bestätigte diesen Entscheid im Mai 2026. Daraufhin gelangte die Mutter ans höchste Schweizer Gericht und verlangte, dass der Fall neu beurteilt wird.

Das Gericht trat auf die Eingabe der Mutter nicht ein. Der Grund: Als Privatklägerin darf sie einen solchen Entscheid nur dann anfechten, wenn sie glaubhaft machen kann, dass sie im Strafverfahren auch zivilrechtliche Ansprüche – etwa Schadenersatz oder Genugtuung – geltend machen könnte. Dies hat die Mutter in ihrer Eingabe nicht konkret dargelegt. Zudem stellte das Gericht fest, dass die beschuldigten Behördenmitarbeitenden als Staatsangestellte gelten. Allfällige Ansprüche gegen sie müssten deshalb über das öffentliche Recht und direkt gegen den Kanton geltend gemacht werden – nicht im Strafverfahren.

Weil die Eingabe von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg hatte, wurde der Mutter auch keine unentgeltliche Rechtspflege gewährt. Sie muss die Gerichtskosten von 800 Franken selbst tragen.

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Urteilsnummer: 7B_747/2026

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