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Studentin zieht Klage gegen Uni Genf zurück – und bleibt exmatrikuliert

Eine Studentin wurde vom Bachelorstudium in Internationalen Beziehungen in Genf ausgeschlossen. Sie zog ihre Klage vor Bundesgericht zurück – der Ausschluss bleibt bestehen.

Publikationsdatum: 04. August 2026

Eine Studentin schrieb sich im Studienjahr 2024–2025 an der Universität Genf ein und begann das Bachelorstudium in Internationalen Beziehungen am Global Studies Institute. Bereits im September 2025 entschied die Leiterin des Instituts, die Studentin vom Studium auszuschliessen. Einen Einspruch der Studentin wies die Institutsleiterin im November 2025 ab.

Die Studentin gelangte daraufhin an das Verwaltungsgericht des Kantons Genf. Dieses wies ihre Klage im März 2026 ebenfalls ab und bestätigte damit den Ausschluss aus dem Studium. Im Mai 2026 reichte die Studentin beim Bundesgericht eine weitere Klage ein und beantragte gleichzeitig, ihr die Kosten des Verfahrens zu erlassen, da sie sich das Verfahren finanziell nicht leisten könne.

Noch bevor das Bundesgericht über die Sache entschied, zog die Studentin ihre Klage im Juni 2026 zurück. Das Bundesgericht nahm diesen Rückzug zur Kenntnis und schloss das Verfahren ab. Da das Verfahren in einem frühen Stadium beendet wurde, verzichtete das Gericht ausnahmsweise auf die Erhebung von Gerichtskosten.

Mit dem Rückzug der Klage bleibt der Ausschluss vom Bachelorstudium in Internationalen Beziehungen rechtskräftig. Die Studentin hat keine weiteren Rechtsmittel mehr eingelegt.

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Urteilsnummer: 2C_284/2026

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