Im Januar 2026 verhängte das Staatssekretariat für Migration ein Einreiseverbot gegen einen Mann. Kurz darauf ordnete der Kanton Wallis eine dreimonatige Ausschaffungshaft an, die das Kantonsgericht bestätigte. Im April 2026 wurde die Haft um einen weiteren Monat verlängert – auch diese Verlängerung hielt vor dem Kantonsgericht stand.
Gegen diesen Entscheid gelangte der Mann Anfang Mai 2026 ans Bundesgericht. In seiner Eingabe erklärte er, bereit zu sein, freiwillig nach Frankreich auszureisen. Das Bundesgericht forderte daraufhin den kantonalen Migrationsdienst auf, zur weiteren Vorgehensweise Stellung zu nehmen.
Noch bevor das Bundesgericht entscheiden konnte, verliess der Mann am 12. Mai 2026 die Schweiz in Richtung Frankreich. Der Migrationsdienst teilte dem Bundesgericht im Juni mit, dass die Ausreise vollzogen worden sei und das Verfahren damit gegenstandslos geworden sei.
Das Bundesgericht stellte das Verfahren ein. Da der Mann die Schweiz bereits verlassen hatte und keine Verletzung von Grundrechten geltend gemacht hatte, bestand kein rechtliches Interesse mehr an einem Entscheid. Gerichtskosten wurden keine erhoben.