Eine Schweizer Aktiengesellschaft und ihre deutsche Tochterfirma, eine GmbH, sind in ein gemeinsames Geschäftsmodell eingebunden: Sie wickeln Warenlieferungen von deutschen und anderen EU-Händlern an Schweizer Endkunden ab. Die Bestellungen gehen zwar direkt beim Händler ein, doch durch die Vertragsgestaltung werden beide Gesellschaften als Zwischenhändler eingeschaltet. Da die Geschäftsbeziehungen schwer nachvollziehbar sind und die gesamten Daten über die Software der Schweizer Firma verwaltet werden, wandte sich das deutsche Bundeszentralamt für Steuern im August 2025 an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) und bat um Auskunft – insbesondere im Hinblick auf die Überprüfung der Verrechnungspreise.
Die ESTV entschied im Dezember 2025, dem deutschen Ersuchen zu entsprechen und die verlangten Informationen zu übermitteln. Die beiden Unternehmen wehrten sich dagegen vor dem Bundesverwaltungsgericht, das die Klage jedoch weitgehend abwies. Es verpflichtete die ESTV lediglich, bestimmte Angaben zu schwärzen und Deutschland ausdrücklich auf die Einschränkungen bei der Verwendung der übermittelten Daten hinzuweisen – etwa, dass die Informationen nur in Verfahren gegen die GmbH für den genannten Sachverhalt genutzt werden dürfen.
Gegen dieses Urteil zogen die beiden Firmen ans Bundesgericht. Sie machten unter anderem geltend, die Übermittlung der Steuererklärungen sei unzulässig, weil Deutschland diese nicht ausdrücklich angefordert habe. Zudem rügten sie Verletzungen von Datenschutz- und Verfahrensrechten. Das Bundesgericht trat auf die Eingabe jedoch gar nicht erst ein: Für eine Behandlung solcher Fälle wäre entweder eine grundsätzliche Rechtsfrage oder ein besonders bedeutender Fall erforderlich – beides verneinte das Gericht. Die aufgeworfenen Fragen zur Auslegung von Amtshilfeersuchen und zum Datenschutz seien in der bisherigen Rechtsprechung bereits hinreichend geklärt.
Die beiden Unternehmen müssen die Gerichtskosten von insgesamt 5000 Franken gemeinsam tragen. Die Steuerdaten werden damit an die deutschen Behörden weitergeleitet.