Ein 1967 geborener Philippiner lebte seit 2016 mit einer Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz, nachdem er seine frühere Partnerin geheiratet hatte. Die Ehe wurde im Januar 2023 rechtskräftig geschieden. Daraufhin verweigerten die Berner Behörden die Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung und ordneten seine Wegweisung an. Der Mann zog den Fall bis vor das Bundesgericht – ohne Erfolg.
Der Philippiner argumentierte, die Ehe habe insgesamt länger als drei Jahre gedauert, was ihm ein Aufenthaltsrecht nach der Scheidung gesichert hätte. Das Gericht wies dies zurück: Die eheliche Gemeinschaft habe effektiv nur zwei Jahre und 319 Tage gedauert, da das Paar zwischenzeitlich getrennt gelebt hatte. Auch ein sogenannter Härtefall – also eine besonders schwierige Wiedereingliederung in der Heimat – wurde verneint. Zwar lebt der Mann seit April 2025 in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis als Hilfskoch, doch stehen ihm Schulden von fast 200'000 Franken sowie mehrere Vorstrafen gegenüber, darunter eine Verurteilung wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand.
Das Gericht hielt fest, dass der Mann seine Kindheit und Jugend auf den Philippinen verbracht hatte und zwischen 2007 und 2015 – nach einer Ausschaffung wegen einer Verurteilung wegen versuchter Tötung seiner damaligen Ehefrau – bereits wieder erfolgreich dort gelebt hatte. Eine erneute Rückkehr sei ihm deshalb zumutbar. Auch seine Kinder, die in der Schweiz leben, sind mittlerweile volljährig, weshalb das Gericht keinen Eingriff in sein Familienleben erkannte.
Das Bundesgericht bestätigte damit sämtliche Entscheide der kantonalen Behörden. Der Philippiner muss die Schweiz verlassen und die Gerichtskosten von 1'000 Franken selbst tragen.