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Verurteilter Tierquäler und Freiheitsräuber muss 39 Monate in Haft

Ein Deutscher misshandelte Hunde und sperrte seine Partnerin ein. Die Richter bestätigen die Freiheitsstrafe von 39 Monaten und die Landesverweisung.

Publikationsdatum: 03. August 2026

Ein 1975 geborener Deutscher wurde vom Bezirksgericht Kreuzlingen wegen mehrfacher Freiheitsberaubung, Körperverletzung, Tierquälerei und illegalem Waffenbesitz zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 39 Monaten verurteilt. Zusätzlich wurde eine Landesverweisung von fünf Jahren ausgesprochen. Das Obergericht des Kantons Thurgau bestätigte dieses Urteil im Mai 2024 im Wesentlichen. Die Verurteilung geht auf Vorfälle aus dem Jahr 2018 zurück, als die damalige Partnerin des Mannes bei ihm in der Schweiz wohnte.

Der Verurteilte hatte seine Partnerin mehrfach eingesperrt – einmal in einer Geschäftswohnung, einmal im Gartenhaus – und sie dabei auch körperlich misshandelt. Ausserdem quälte er wiederholt zwei Hunde: Er schlug die Tiere mit Fäusten, einem Holzstock und einer Leine. In einem besonders schwerwiegenden Vorfall drückte er einen der Hunde während bis zu 50 Sekunden in einem Wasserbecken unter Wasser, sodass das Tier nur knapp überlebte. Für den illegalen Besitz mehrerer Waffen wurde er ebenfalls verurteilt.

Vor dem Bundesgericht versuchte der Verurteilte, das Urteil in mehreren Punkten anzufechten. Er beantragte unter anderem, ein psychiatrisches Gutachten über seine frühere Partnerin erstellen zu lassen, um deren Aussageglaubwürdigkeit in Frage zu stellen. Die Richter lehnten dies ab: Es gebe keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine psychische Störung, welche die Zuverlässigkeit ihrer Aussagen beeinträchtigt hätte. Zudem seien ihre Schilderungen durch Videoaufnahmen und andere Beweise teilweise direkt belegt.

Auch die übrigen Einwände des Verurteilten – etwa dass die Freiheitsentziehungen nur sehr kurz gedauert hätten oder dass für den Waffenbesitz eine Geldstrafe statt einer Freiheitsstrafe angemessen wäre – liess das Bundesgericht nicht gelten. Da der Mann bereits in Deutschland mehrfach mit Geldstrafen vorbestraft war und sich davon nicht hatte abhalten lassen, erachteten die Richter eine Freiheitsstrafe auch für die Waffenvergehen als gerechtfertigt. Die Strafe von 39 Monaten bleibt damit rechtskräftig.

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Urteilsnummer: 6B_1002/2024

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