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Zwei Kläger kommen mit ihren Vorwürfen gegen Behörden nicht durch

Zwei Männer aus dem Kanton Freiburg wollten Behördenvertreter wegen angeblicher Zugehörigkeit zu einer kriminellen Organisation anzeigen. Die Bundesrichter treten auf ihre Eingabe nicht ein, weil die Begründung den Anforderungen nicht genügt.

Publikationsdatum: 31. Juli 2026

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg hatte im Februar 2026 entschieden, auf eine Strafanzeige der beiden Männer gar nicht erst einzutreten. Die Anzeige richtete sich gegen Richter, Anwälte und Beamte, denen die Beschwerdeführer vorwarfen, einer kriminellen Organisation anzugehören oder im Rahmen ihrer Amtstätigkeit Straftaten begangen zu haben. Das Freiburger Kantonsgericht erklärte den dagegen eingereichten Rekurs im März 2026 für unzulässig.

Das Kantonsgericht begründete seinen Entscheid damit, dass einer der beiden Männer seit Jahren auf völlig unvernünftige Weise prozessiere und deshalb als prozessunfähig gelte. Der andere Mann sei in der betreffenden Angelegenheit gar nicht direkt betroffen gewesen und habe daher kein Recht gehabt, Beschwerde einzulegen. Gegen diesen kantonalen Entscheid gelangten die beiden Männer ans Bundesgericht.

Dort scheiterten sie jedoch ebenfalls. Die Bundesrichter stellten fest, dass die Eingabe den formellen Anforderungen an eine Beschwerde in Strafsachen nicht genügte. Statt sich mit den konkreten Begründungen des Kantonsgerichts auseinanderzusetzen, hatten die beiden Männer im Wesentlichen erneut Sachverhaltsbehauptungen vorgebracht und das Justizsystem pauschal als korrupt und kriminell bezeichnet. Das reicht nach Bundesrecht nicht aus, um einen kantonalen Entscheid erfolgreich anzufechten. Auch der Antrag, das gesamte Bundesgericht wegen Befangenheit abzulehnen, wurde als offensichtlich missbräuchlich abgewiesen.

Da die Eingabe von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg hatte, wurde auch das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgelehnt. Die Gerichtskosten von 500 Franken tragen die beiden Männer gemeinsam.

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Urteilsnummer: 7B_496/2026

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