Im August 2023 hielten Beamte der Stadtpolizei Zürich einen Mann an, der mit einem E-Roller unterwegs war, um eine Fahrzeugkontrolle durchzuführen. Die Situation eskalierte: Der Mann weigerte sich, vom Roller zu steigen, verhielt sich nach Angaben der Polizei aggressiv und leistete Widerstand. Er wurde schliesslich gefesselt und auf die Polizeiwache gebracht. Ein Zürcher Gericht verurteilte ihn wegen Hinderung einer Amtshandlung zu einer bedingten Geldstrafe von 300 Franken.
Der Mann schildert die Ereignisse ganz anders. Er bestreitet das aggressive Verhalten und wirft der Polizei vor, ihn diskriminiert und auf dem Polizeiposten erniedrigend behandelt zu haben. Konkret beschreibt er, wie ihm in einer Zelle das T-Shirt über den Kopf gezogen und die Hose bis auf die Knie heruntergezogen worden sei – gefesselt und ohne Unterwäsche, für 10 bis 20 Minuten, ohne zu wissen, ob er allein war. Er forderte eine Entschädigung von mindestens 10'000 Franken und verlangte, dass die Rechtmässigkeit der Polizeihandlungen gerichtlich überprüft wird.
Sowohl das Bezirksgericht als auch das Obergericht Zürich lehnten eine inhaltliche Prüfung dieser Vorwürfe ab – mit dem Argument, die geschilderten Vorgänge auf dem Polizeiposten lägen ausserhalb des angeklagten Sachverhalts. Parallel dazu trat das Obergericht auf eine separate Beschwerde gegen die Polizeihandlungen nicht ein, weil die Fragen im laufenden Strafverfahren hätten geklärt werden können. Der Mann blieb damit ohne wirksamen Rechtsschutz für seine schwersten Vorwürfe.
Das Bundesgericht hebt nun Teile des Zürcher Urteils auf. Es hält fest, dass die Gerichte verpflichtet gewesen wären, die Vorwürfe der erniedrigenden Behandlung zu untersuchen – dies verlange die Europäische Menschenrechtskonvention. Wer glaubhaft macht, von der Polizei unmenschlich oder erniedrigend behandelt worden zu sein, hat Anspruch auf eine wirksame und gründliche Untersuchung. Die Verurteilung wegen Hinderung einer Amtshandlung bleibt hingegen bestehen. Das Obergericht Zürich muss nun prüfen, ob die Durchsuchung auf dem Polizeiposten den Mann in seiner Würde verletzt hat, und gegebenenfalls über eine Entschädigung entscheiden.