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Anwohner scheitern mit Klage gegen Swisscom-Mobilfunkantenne

Anwohner wollten den Umbau einer Mobilfunkanlage bei Entlebuch verhindern. Die Anlage darf gebaut werden.

Publikationsdatum: 31. Juli 2026

Swisscom wollte eine bestehende Mobilfunkanlage auf einem rund 43 Meter hohen Mast im Gebiet Ebnet zwischen Wohlhusen und Entlebuch umbauen und modernisieren. Die Anlage liegt ausserhalb der Bauzone. Drei der insgesamt 13 Antennen sollen mit sogenannter adaptiver Technologie betrieben werden – einer Technik, bei der die Sendeleistung automatisch begrenzt wird. Zwei Anwohnerpaare, die rund 200 bis 300 Meter vom Mast entfernt wohnen, erhoben Einsprache gegen das Baugesuch.

Der Gemeinderat Entlebuch erteilte die Baubewilligung im Januar 2024. Die Anwohner zogen den Entscheid ans Kantonsgericht Luzern weiter, das ihre Klage im Mai 2025 abwies. Daraufhin gelangten sie ans Bundesgericht. Sie argumentierten, das sogenannte Standortdatenblatt – ein technisches Dokument, das die Strahlungsbelastung ausweist – sei unvollständig. Konkret bemängelten sie, dass darin ein sogenannter Korrekturfaktor nicht explizit ausgewiesen sei. Dieser Faktor erlaubt es, bei adaptiven Antennen mit einer rechnerisch reduzierten Sendeleistung zu arbeiten.

Das Bundesgericht wies die Klage ab. Es stützte sich dabei auf seine jüngste Rechtsprechung: Die Angaben im Standortdatenblatt – nämlich dass adaptiver Betrieb vorgesehen ist und wie viele sogenannte Sub-Arrays die Antennen haben – reichen aus. Daraus lässt sich der zulässige Korrekturfaktor eindeutig ableiten, ohne dass er zusätzlich aufgeführt werden muss. Das Bundesamt für Umwelt hatte das Vorhaben ebenfalls als konform mit der Umweltschutzgesetzgebung beurteilt.

Die Anwohner müssen die Gerichtskosten von 2000 Franken gemeinsam tragen. Die Mobilfunkanlage darf damit wie geplant umgebaut werden.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 1C_379/2025

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