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Informant bekommt doch noch eine Antwort auf seine Entschädigungsforderung

Ein Mann, der 14 Jahre lang als Polizeiinformant tätig war, forderte eine Belohnung. Das Gericht rügt, dass die Waadtländer Justiz ihre Ablehnung nicht begründet hat.

Publikationsdatum: 30. Juli 2026

Ein Mann arbeitete während 14 Jahren als Informant für die Waadtländer Kantonspolizei. Im Juli 2025 stellte er beim Staatsrat des Kantons Waadt ein Gesuch um eine Belohnung, gestützt auf das kantonale Polizeigesetz, das eine solche Entschädigung für Personen vorsieht, die massgeblich zur Verhinderung oder Aufklärung schwerer Straftaten beigetragen haben. Das zuständige Departement lehnte das Gesuch im November 2025 ab, ohne jedoch eine förmliche, anfechtbare Entscheidung zu erlassen.

Der Informant bestand darauf, dass eine rechtsgültige Entscheidung ergehen müsse, und wandte sich schliesslich an die Gerichte, weil er der Ansicht war, die Behörden verweigerten ihm schlicht eine klare Antwort. Nachdem sein Fall zunächst an das Bundesgericht und von dort an das Waadtländer Verwaltungsgericht weitergeleitet worden war, bestätigte der Staatsrat im April 2026 die Ablehnung formell. Das Verwaltungsgericht schrieb das Verfahren daraufhin als gegenstandslos ab – ohne dem Informanten eine Entschädigung für seine Anwaltskosten zuzusprechen und ohne dies zu begründen.

Genau dieser fehlenden Begründung widmete sich das Bundesgericht in seinem Urteil. Es hielt fest, dass ein Gericht, wenn es jemandem eine Kostenentschädigung verweigert, zumindest kurz erklären muss, warum. Da die Waadtländer Instanz keinerlei Begründung geliefert hatte, verletzte sie das rechtliche Gehör des Informanten – also sein Recht, zu verstehen, weshalb er unterlag, und die Entscheidung gezielt anfechten zu können.

Das Bundesgericht hiess die Beschwerde gut, hob den angefochtenen Entscheid auf und wies die Sache an das Waadtländer Verwaltungsgericht zurück. Dieses muss nun neu entscheiden, ob dem Informanten für das kantonale Verfahren eine Entschädigung zusteht. Der Kanton Waadt hat zudem die Anwaltskosten des Informanten für das Verfahren vor dem Bundesgericht in Höhe von 1500 Franken zu übernehmen.

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Urteilsnummer: 1C_313/2026

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