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Waadtländer scheitert mit erneutem Anlauf gegen Strafurteil

Ein Mann aus dem Kanton Waadt wollte ein Bundesgerichtsurteil nachträglich anfechten. Die Richter wiesen seinen Antrag ab und verurteilten ihn zur Zahlung der Verfahrenskosten.

Publikationsdatum: 30. Juli 2026

Ein Mann aus dem Kanton Waadt hatte im Januar 2026 vor dem Bundesgericht einen Rückschlag erlitten: Seine Beschwerde gegen ein Urteil der Waadtländer Strafkammer war damals nicht zugelassen worden. Daraufhin versuchte er, diesen Entscheid nachträglich aufheben zu lassen – mit einer sogenannten Revision, also einem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens.

Für eine solche Revision gibt es gesetzlich klar definierte Gründe: etwa wenn das Gericht falsch besetzt war, wenn es über etwas entschieden hat, das gar nicht beantragt wurde, oder wenn es aktenkundige Tatsachen schlicht übersehen hat. Der Antragsteller berief sich auf mehrere dieser Gründe – darunter auch auf einen, der im Gesetz gar nicht existiert. Das Bundesgericht stellte fest, dass keiner der vorgebrachten Gründe stichhaltig war.

Konkret hielt das Gericht fest: Der Mann hatte nicht dargelegt, dass ein Richter hätte ausgeschlossen werden müssen oder tatsächlich ausgeschlossen worden war. Auch konnte er nicht aufzeigen, welche konkreten Fakten oder Anträge das Gericht übergangen haben soll. Stattdessen wiederholte er im Wesentlichen seine früheren Argumente – darunter den Vorwurf, Opfer eines «Waadtländer Justiz-Ökosystems» zu sein – und zitierte zahlreiche Gesetzesartikel und Urteile, teils ohne erkennbaren Bezug zum Fall.

Das Bundesgericht wies den Antrag ab und lehnte auch das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab, da der Antrag von vornherein aussichtslos gewesen sei. Der Mann muss die Verfahrenskosten von 1200 Franken selbst tragen. Zudem wurde er ausdrücklich gewarnt: Weitere gleichartige Eingaben würden künftig ohne Behandlung abgelegt.

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Urteilsnummer: 7F_8/2026

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