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Antragsteller scheitert mit wirrem Gesuch und muss Gerichtskosten zahlen

Ein Mann wollte ein früheres Bundesgerichtsurteil anfechten, begründete sein Gesuch aber unzureichend. Die Richter wiesen den Antrag ab und auferlegten ihm Kosten von 1200 Franken.

Publikationsdatum: 30. Juli 2026

Im Januar 2026 hatte das Bundesgericht eine Beschwerde des Mannes gegen ein Urteil des Waadtländer Kantonsgerichts als unzulässig abgewiesen. Daraufhin verlangte er im Februar 2026, dieses Bundesgerichtsurteil zu überprüfen und aufzuheben. Zusätzlich forderte er unter anderem die Einstellung laufender Betreibungen sowie eine Entschädigung von 300'000 Franken.

Ein solches Überprüfungsgesuch kann nur unter bestimmten Voraussetzungen gestellt werden – etwa wenn das Gericht falsch zusammengesetzt war, wenn es über etwas entschieden hat, das gar nicht beantragt wurde, oder wenn es wichtige Tatsachen aus den Akten übersehen hat. Wer ein solches Gesuch einreicht, muss klar darlegen, welcher dieser Gründe zutrifft und weshalb.

Genau daran scheiterte der Antragsteller. Er behauptete zwar pauschal, das frühere Urteil enthalte «offensichtliche Fehler», ohne jedoch konkret zu erklären, welcher Überprüfungsgrund erfüllt sein soll. Seine Eingabe bestand im Wesentlichen aus schwer verständlichen, stichwortartigen Sätzen sowie einer Vielzahl von Gesetzesartikeln und Gerichtsurteilen, von denen einige nicht einschlägig oder gar falsch zitiert waren. Die Bundesrichter kamen zum Schluss, dass die Begründung den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt, und traten auf das Gesuch nicht ein.

Da der Antrag von vornherein keine Aussicht auf Erfolg hatte, wurde auch das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege – also die Befreiung von Gerichtskosten – abgelehnt. Der Antragsteller muss die Verfahrenskosten von 1200 Franken selbst tragen. Zudem warnte ihn das Gericht ausdrücklich: Sollte er weitere gleichartige Eingaben einreichen, würden diese künftig ohne weitere Behandlung abgelegt.

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Urteilsnummer: 7F_12/2026

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