Ein Mann aus dem Kanton Aargau hatte sich an das Bundesgericht gewandt, um einen Entscheid des Aargauer Obergerichts vom 13. April 2026 anzufechten. Dabei ging es um eine Strafanzeige, die von der Staatsanwaltschaft nicht an die Hand genommen worden war. Das Obergericht hatte diese Entscheidung bestätigt.
Wer das Bundesgericht anruft, muss vorab einen Kostenvorschuss bezahlen. Das Gericht setzte dem Mann mit einer Verfügung vom 18. Mai 2026 eine Frist bis zum 2. Juni 2026, um 800 Franken einzuzahlen. Das Geld ging jedoch nicht ein.
Daraufhin räumte das Bundesgericht dem Mann eine letzte, nicht mehr verlängerbare Nachfrist bis zum 15. Juni 2026 ein. Es wies ihn ausdrücklich darauf hin, dass sein Fall andernfalls nicht behandelt werde. Auch diese Frist verstrich, ohne dass der Kostenvorschuss einging.
Das Bundesgericht trat deshalb auf den Fall gar nicht erst ein. Zusätzlich muss der Mann Gerichtskosten von 500 Franken bezahlen. Sein Anliegen – die Überprüfung des obergerichtlichen Entscheids – bleibt damit ungehört.