Auf der Schiedhaldenstrasse in Küsnacht, einer regionalen Verbindungsstrasse zwischen dem Ortskern und dem Ortsteil Itschnach, hat die Kantonspolizei Zürich im August 2023 die Höchstgeschwindigkeit auf einem rund 750 Meter langen Abschnitt von 50 auf 30 km/h gesenkt. Die Massnahme ist Teil eines umfassenderen Projekts zur Strasseninstandsetzung und dient dem Lärmschutz der Anwohnerinnen und Anwohner. In Kombination mit einem lärmarmen Strassenbelag soll die Lärmbelastung um fast vier bis viereinhalb Dezibel sinken.
Gegen die Temporeduktion wehrten sich mehr als zwanzig Privatpersonen und Unternehmen. Sie verlangten zunächst, dass der Fall zuerst an eine kantonale Rekursbehörde – die Sicherheitsdirektion – überwiesen werde, bevor das Verwaltungsgericht darüber entscheide. Das Verwaltungsgericht und nun auch die obersten Richter lehnten dies ab: Da der Regierungsrat das Strassenprojekt inklusive Lärmschutzmassnahmen bewilligt hatte und gegen dessen Entscheide kein Rekurs möglich ist, war das Verwaltungsgericht direkt zuständig. Eine Aufteilung auf zwei verschiedene Instanzen hätte zu widersprüchlichen Urteilen führen können.
Die Gegner der Temporeduktion beanstandeten zudem, die Massnahme sei unverhältnismässig. Sie argumentierten, der Busverkehr auf der Linie 919 werde beeinträchtigt und der Fahrplan habe sich verschlechtert. Die Richter liessen dieses Argument nicht gelten: Aus den Fahrplänen geht hervor, dass das Busangebot nicht reduziert, sondern sogar leicht ausgebaut wurde. Auch die Befürchtung, der Verkehr werde grossräumig auf Nebenstrassen ausweichen, erachteten die Richter als nicht belegt.
Insgesamt bestätigten die Richter, dass Lärm- und Verkehrsgutachten vollständig und schlüssig sind. Die Reisezeitverlängerung von rund 30 Sekunden sei angesichts der deutlichen Lärmreduktion und der verbesserten Verkehrssicherheit – die Strasse weist Kurven, starkes Gefälle und eingeschränkte Sichtverhältnisse auf – zumutbar. Die Kläger müssen die Verfahrenskosten von 4000 Franken tragen und die Gegenpartei mit 3000 Franken entschädigen.