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Beratungsfirma scheitert mit Klage auf Entschädigung vor Schiedsgericht

Eine Beratungsfirma forderte Entschädigung für Vermittlungsdienste im Ölhandel. Das Bundesgericht bestätigt die vollständige Abweisung ihrer Klage.

Publikationsdatum: 30. Juli 2026

Eine Beratungsfirma aus den Vereinigten Arabischen Emiraten, die im Bereich Öl- und Gashandel tätig ist, schloss im Oktober 2018 einen Vertrag mit einem Schweizer Rohstoffhandelsunternehmen ab. Darin ging es um Vermittlungsdienstleistungen im Zusammenhang mit Handelsgeschäften. Im Juni 2019 kündigte das Handelsunternehmen den Vertrag formell. Die Beratungsfirma machte daraufhin geltend, sie habe Vermittlungsleistungen erbracht und stehe deshalb einer Entschädigung zu, deren genaue Höhe sie zunächst noch nicht beziffern konnte.

Im März 2024 leitete die Beratungsfirma ein Schiedsverfahren vor dem Internationalen Handelsgericht ICC in Genf ein. Das Verfahren wurde in zwei Phasen aufgeteilt: In der ersten Phase sollte die Beratungsfirma Informationen erhalten, um ihren Entschädigungsanspruch in der zweiten Phase beziffern zu können. Das Handelsunternehmen beantragte jedoch, die gesamte Klage sofort und endgültig abzuweisen. Das Schiedsgericht schloss diesen Antrag ausdrücklich in die erste Phase ein.

Im September 2025 wies das Schiedsgericht alle Ansprüche der Beratungsfirma endgültig ab. Es kam zum Schluss, dass die Beratungsfirma nicht einmal ansatzweise belegen konnte, welche konkreten Leistungen sie unter dem Vertrag erbracht haben wollte – obwohl sie selbst im Besitz dieser Informationen sein sollte. Da kein Entschädigungsanspruch erkennbar war, entfiel auch das Recht auf Auskunft, und eine zweite Verfahrensphase erübrigte sich.

Die Beratungsfirma zog den Entscheid ans Bundesgericht weiter und rügte, ihr sei das rechtliche Gehör verweigert worden, weil sie sich zu ihren Entschädigungsansprüchen in einer zweiten Phase nicht habe äussern können. Das Bundesgericht wies dieses Argument zurück: Die Beratungsfirma hatte bereits in der ersten Phase ausreichend Gelegenheit, ihren Anspruch zu begründen – schriftlich dreimal sowie an einer Videokonferenz. Zudem war die Möglichkeit, dass die Klage bereits in der ersten Phase endgültig scheitern könnte, von Anfang an Teil des Verfahrens. Die Beratungsfirma muss nun Gerichtskosten von 25'000 Franken tragen und dem Handelsunternehmen 30'000 Franken erstatten.

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Urteilsnummer: 4A_520/2025

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