Insgesamt 28 Krankenkassen hatten gemeinsam gegen eine Klinik geklagt und ein Urteil des bernischen Schiedsgerichts für Sozialversicherungsstreitigkeiten vom Dezember 2024 vor Bundesgericht angefochten. Über den genauen Inhalt des ursprünglichen Streits gibt das Urteil keine Auskunft; es handelte sich um eine Auseinandersetzung im Bereich der Krankenversicherung.
Im Juni 2026 teilten die Krankenkassen dem Bundesgericht mit, dass sich die Parteien aussergerichtlich geeinigt hätten. Sie beantragten, das Verfahren als erledigt abzuschreiben und die Kosten je hälftig aufzuteilen. Die Klinik schloss sich diesem Antrag an.
Das Bundesgericht folgte dem gemeinsamen Antrag und schrieb das Verfahren ab. Die Gerichtskosten von insgesamt 1000 Franken wurden je zur Hälfte den Krankenkassen – die gemeinsam und solidarisch haften – und der Klinik auferlegt. Eine zusätzliche Entschädigung an eine der Parteien wurde nicht zugesprochen.