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SWICA muss Pflegebeitrag für Schwerverletzten neu berechnen

Ein Mann erlitt 2013 einen schweren Arbeitsunfall und wurde seither zuhause gepflegt. Die Höhe des Pflegebeitrags der SWICA bleibt ungeklärt und muss neu festgelegt werden.

Publikationsdatum: 29. Juli 2026

Ein Mann, geboren 1955, zog sich im Januar 2013 bei einem Arbeitsunfall ein schweres Schädel-Hirn-Trauma zu. Er lebte danach zuhause, wo ihn seine Ehefrau und ein Sohn rund um die Uhr pflegten. Die Unfallversicherung SWICA bezahlte ihm verschiedene Leistungen, darunter eine Hilflosenentschädigung. Im Februar 2020 beantragte der Mann zusätzlich einen Beitrag der SWICA an die häusliche Pflege durch Familienangehörige – rückwirkend ab Dezember 2013.

Nach mehreren Abklärungen durch eine externe Fachstelle bot die SWICA zunächst einen monatlichen Beitrag von rund 875 Franken an, erhöhte diesen später auf rund 3'029 Franken. Der Verunfallte hielt dies für zu tief und erhob Einwände. Das Kantonsgericht Basel-Landschaft gab ihm im August 2025 weitgehend recht und verpflichtete die SWICA, ab Januar 2017 monatlich 13'023 Franken zu zahlen. Die SWICA focht dieses Urteil an und anerkannte ihrerseits einen Betrag von 3'826 Franken pro Monat.

Das Bundesgericht stellte fest, dass die Berechnungsgrundlagen des Kantonsgerichts nicht nachvollziehbar waren. Die massgeblichen Tabellen, auf die sich das Kantonsgericht stützte, waren in den Akten so stark verkleinert wiedergegeben, dass sie nicht lesbar waren. Damit liess sich weder der ursprüngliche Betrag der SWICA noch der vom Kantonsgericht festgesetzte Betrag von 13'023 Franken überprüfen. Eine neue Berechnung, die die SWICA erst vor Bundesgericht einreichte, durfte nicht berücksichtigt werden, weil sie nach dem kantonalen Urteil erstellt worden war.

Das Bundesgericht hob den entsprechenden Teil des Kantonsgerichtsurteils auf und wies die Sache an die SWICA zurück. Diese muss nun die nötigen Abklärungen nachholen und über den gesamten Pflegebeitrag für den Zeitraum von Januar 2015 bis zum Tod des Mannes im November 2025 neu entscheiden. Der Mann war kurz vor dem Bundesgerichtsurteil verstorben; seine Erben – Ehefrau und zwei Söhne – führen das Verfahren weiter.

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Urteilsnummer: 8C_562/2025

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