Ein Mann aus dem Kanton Solothurn wollte, dass die Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung einleitet. Die Behörde lehnte dies ab. Der Mann zog daraufhin ans Obergericht des Kantons Solothurn – doch auch dort wurde sein Anliegen nicht behandelt. Schliesslich wandte er sich ans Bundesgericht.
Wer das Bundesgericht anruft, muss in der Regel vorab einen Kostenvorschuss bezahlen. Dieser Vorschuss soll die mutmasslichen Verfahrenskosten abdecken. Das Bundesgericht setzte dem Mann eine Frist bis zum 18. Mai 2026, um 800 Franken zu bezahlen. Der Mann leistete die Zahlung nicht.
Daraufhin erhielt er eine Nachfrist bis zum 1. Juni 2026. Das Gericht wies ihn ausdrücklich darauf hin, dass sein Anliegen nicht behandelt werde, falls er auch diese Frist verpasse. Doch auch innerhalb der Nachfrist ging kein Geld beim Bundesgericht ein.
Da der Mann den Vorschuss trotz zweimaliger Aufforderung nicht bezahlte, trat das Bundesgericht auf seinen Fall nicht ein. Zusätzlich muss er Gerichtskosten von 500 Franken tragen.