Der Verurteilte hatte zwischen 2005 und 2007 einen Diebstahl sowie vier Raubüberfälle auf Juwelier- und Uhrengeschäfte begangen. Bei einem Überfall verletzte er einen Juwelier lebensgefährlich, bei zwei weiteren tötete er die Opfer mit blossen Händen. 2015 verurteilte ihn das Glarner Obergericht wegen zweifachen Mordes und weiterer Delikte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe sowie einer Verwahrung.
Nun beantragte der Verurteilte erneut eine bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug. Zwei unabhängige psychiatrische Gutachten kamen dabei zu unterschiedlichen Einschätzungen. Der erste Gutachter sah das Risiko für schwere Gewalttaten als gering an und sprach sich grundsätzlich für eine bedingte Entlassung aus. Der zweite Gutachter hingegen stellte eine «mittelhohe Wahrscheinlichkeit» für erneute schwere Gewaltdelikte fest und empfahl, den Mann nicht zu entlassen. Er begründete dies unter anderem mit der Neigung des Verurteilten zu manipulativem Verhalten, fehlendem Schuldbewusstsein, Empathiemangel und der Tendenz, seine eigenen Taten zu verharmlosen. Zudem bestritt der Verurteilte gegenüber dem Gutachter, eines der Opfer getötet zu haben.
Das Glarner Obergericht stützte sich auf das zweite, detailliertere Gutachten und verweigerte die bedingte Entlassung. Es hielt fest, dass für eine Entlassung eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit der Bewährung in Freiheit nötig wäre – diese sei nicht gegeben. Auch die Fachkommission, die sich noch auf das erste Gutachten gestützt hatte, äusserte selbst Bedenken zur Legalprognose und wies darauf hin, dass der Mann seit 16 Jahren im geschlossenen Vollzug sitze und noch keinerlei Lockerungen erhalten habe.
Das Bundesgericht bestätigte diesen Entscheid. Der Verurteilte hatte argumentiert, die Gutachter seien mit falschen Fragestellungen beauftragt worden und die Entscheidungsgrundlagen seien unvollständig. Die Richter liessen diese Einwände nicht gelten: Der Verurteilte habe nicht nachvollziehbar dargelegt, weshalb das zweite Gutachten den gesetzlichen Anforderungen nicht genügen sollte. Er bleibt damit weiterhin in Haft.