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Zwei Firmen einigen sich gütlich und ziehen Klage zurück

Zwei Unternehmen haben ihren Rechtsstreit vor Bundesgericht durch einen Vergleich beigelegt. Die Klage wurde zurückgezogen, die Gerichtskosten teilen sie sich hälftig.

Publikationsdatum: 24. Juli 2026

Zwei Aktiengesellschaften stritten sich vor dem Handelsgericht des Kantons Zürich. Eine der Firmen warf dem Gericht vor, ihr Recht zu verweigern, und zog den Fall ans Bundesgericht weiter. Konkret beanstandete sie zwei Schreiben des Zürcher Handelsgerichts vom April 2026, die sie als ungenügende Reaktion auf ihr Anliegen wertete.

Das Verfahren war Teil einer ganzen Reihe ähnlicher Fälle: Die klagende Firma hatte insgesamt sechs Beschwerden beim Bundesgericht eingereicht, jeweils gegen eine andere Aktiengesellschaft. Sie beantragte, alle Verfahren zusammenzulegen. Das Bundesgericht lehnte dies jedoch ab, weil in jedem Verfahren eine andere Gegenpartei beteiligt war.

Im Juli 2026 teilte die klagende Firma dem Bundesgericht mit, dass sie sich mit der Gegenseite aussergerichtlich geeinigt habe. Sie zog ihre Beschwerde zurück. Beide Parteien vereinbarten, die Gerichtskosten von insgesamt 300 Franken je zur Hälfte zu tragen und gegenseitig auf eine Entschädigung für ihre Anwaltskosten zu verzichten. Das Bundesgericht bestätigte diese Regelung und schrieb das Verfahren als erledigt ab.

Ein am Verfahren beteiligter Rechtsanwalt, der als betroffene Person aufgeführt war, erhielt keine Entschädigung. Das Gericht sah keine besonderen Umstände, die eine solche Zahlung gerechtfertigt hätten.

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Urteilsnummer: 4A_255/2026

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