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Zwei Firmen einigen sich gütlich und ziehen ihren Streit zurück

Zwei Aktiengesellschaften haben ihren Rechtsstreit vor Bundesgericht durch einen Vergleich beigelegt. Das Verfahren wurde daraufhin abgeschrieben, die Kosten teilen sich beide Seiten.

Publikationsdatum: 24. Juli 2026

Eine Aktiengesellschaft hatte beim Bundesgericht Beschwerde wegen Rechtsverweigerung eingereicht. Hintergrund waren zwei Schreiben des Handelsgerichts des Kantons Zürich vom April 2026, mit denen die Gesellschaft nicht einverstanden war. Das Verfahren war Teil einer ganzen Reihe ähnlicher Fälle, in denen dieselbe Beschwerdeführerin gegen verschiedene andere Aktiengesellschaften vorging.

Die beschwerdeführende Gesellschaft hatte beantragt, ihr Verfahren mit fünf weiteren ähnlichen Fällen zusammenzulegen. Das Bundesgericht lehnte dies jedoch ab – sowohl in einem früheren Entscheid als auch erneut in diesem Verfahren. Der Grund: In jedem der Fälle steht der Beschwerdeführerin eine andere Gesellschaft gegenüber, weshalb eine gemeinsame Behandlung nicht angezeigt ist.

Im Juli 2026 teilte die beschwerdeführende Gesellschaft dem Bundesgericht mit, dass sie die Beschwerde zurückziehe. Grund dafür sei eine aussergerichtliche Einigung mit der Gegenpartei. Beide Seiten erklärten sich damit einverstanden, die Gerichtskosten von insgesamt 300 Franken je zur Hälfte zu übernehmen und gegenseitig auf eine Kostenerstattung zu verzichten. Das Bundesgericht entsprach diesem Antrag.

Das Verfahren wurde damit formell abgeschrieben. Einem weiteren am Verfahren beteiligten Rechtsanwalt wurde keine Kostenerstattung zugesprochen, da das Gericht dafür keine besonderen Gründe sah.

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Urteilsnummer: 4A_253/2026

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