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Zwei Firmen einigen sich aussergerichtlich und ziehen Klage zurück

Zwei Aktiengesellschaften haben ihren Rechtsstreit durch einen Vergleich beigelegt. Die Klage wurde zurückgezogen, die Gerichtskosten teilen sich beide Seiten.

Publikationsdatum: 24. Juli 2026

Eine Aktiengesellschaft hatte beim Bundesgericht Beschwerde wegen sogenannter Rechtsverweigerung eingereicht. Hintergrund waren zwei Schreiben des Handelsgerichts des Kantons Zürich vom April 2026, mit denen die Beschwerdeführerin nicht einverstanden war. Das Verfahren war Teil einer ganzen Reihe ähnlicher Fälle, die die Firma gleichzeitig vor Bundesgericht anhängig gemacht hatte.

Die klagende Firma hatte beantragt, ihr Verfahren mit fünf weiteren, gleichgelagerten Fällen zusammenzulegen. Dieses Gesuch wurde abgelehnt – sowohl im Mai 2026 als auch erneut jetzt. Der Grund: In jedem dieser Verfahren steht der klagenden Firma eine andere Aktiengesellschaft gegenüber, weshalb eine gemeinsame Behandlung nicht angezeigt ist.

Im Juli 2026 teilte die klagende Firma mit, dass sie die Beschwerde zurückziehe. Sie und die gegnerische Gesellschaft hätten sich aussergerichtlich geeinigt. Beide Seiten beantragten, die Gerichtskosten hälftig zu teilen und gegenseitig auf eine Entschädigung für ihre Anwaltskosten zu verzichten. Die gegnerische Firma stimmte dieser Regelung ausdrücklich zu.

Das Bundesgericht schrieb das Verfahren daraufhin als erledigt ab. Die Gerichtskosten von 400 Franken werden je zur Hälfte den beiden Firmen auferlegt. Eine Parteientschädigung wird nicht zugesprochen – auch nicht an einen weiteren beteiligten Anwalt, für den kein besonderer Grund für eine Ausnahme bestand.

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Urteilsnummer: 4A_249/2026

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