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Zwei Firmen einigen sich und ziehen ihren Rechtsstreit zurück

Zwei Aktiengesellschaften haben ihren Streit vor Bundesgericht durch einen Vergleich beigelegt. Das Verfahren wurde abgeschrieben, die Kosten teilen sich die beiden Unternehmen.

Publikationsdatum: 24. Juli 2026

Eine Aktiengesellschaft hatte beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht und dem Zürcher Handelsgericht vorgeworfen, ihr das Recht zu verweigern. Konkret richtete sie sich gegen zwei Schreiben des Handelsgerichts Zürich vom April 2026. Das Unternehmen war in mehreren ähnlichen Verfahren gleichzeitig in Streitigkeiten mit verschiedenen anderen Gesellschaften verwickelt.

Die beschwerdeführende Firma hatte beantragt, ihr Verfahren mit fünf weiteren, inhaltlich verwandten Verfahren zusammenzulegen. Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt – sowohl in einem ersten Entscheid vom Mai 2026 als auch erneut jetzt. Der Grund: In jedem dieser Verfahren steht der Beschwerdeführerin eine andere Aktiengesellschaft gegenüber, weshalb eine gemeinsame Behandlung nicht angezeigt ist.

Im Juli 2026 teilte die beschwerdeführende Gesellschaft dem Bundesgericht mit, dass sie ihren Streit mit der gegnerischen Aktiengesellschaft aussergerichtlich beigelegt habe. Sie zog daraufhin ihre Beschwerde zurück. Beide Unternehmen erklärten sich damit einverstanden, die Verfahrenskosten je zur Hälfte zu übernehmen und gegenseitig auf eine Kostenerstattung zu verzichten.

Das Bundesgericht schrieb das Verfahren daraufhin als erledigt ab. Die Gerichtskosten von 400 Franken wurden den beiden Gesellschaften je zur Hälfte auferlegt. Ein weiterer Anwalt, der ebenfalls am Verfahren beteiligt war, erhielt keine Kostenerstattung, da keine besonderen Umstände vorlagen, die eine solche gerechtfertigt hätten.

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Urteilsnummer: 4A_247/2026

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