Am 6. März 2025 beobachtete eine Polizeipatrouille auf der Autobahn A9 im Kanton Waadt einen Autofahrer, der nachts bei rund 100 km/h sein Mobiltelefon mit der rechten Hand in Höhe des Lenkrads bediente. Während rund 300 Metern – also fast elf Sekunden – richtete er seinen Blick immer wieder auf das Gerät statt auf die Fahrbahn. Dabei geriet sein Fahrzeug auf einer Strecke von 50 bis 100 Metern rund 50 Zentimeter auf die Überholspur. Zudem folgte er dem Polizeifahrzeug nicht, als dieses ihn mit dem Schriftzug «Folgen Sie uns» zum Anhalten aufforderte.
Das Polizeigericht des Bezirks Ostwaadt verurteilte den Fahrer wegen einfacher Verletzung der Verkehrsregeln zu einer Busse von 400 Franken. Das Waadtländer Kantonsgericht bestätigte dieses Urteil. Der Verurteilte zog den Fall weiter und verlangte einen Freispruch. Er bestritt unter anderem, dass der Polizeibericht zuverlässig sei, und machte geltend, er habe das Telefon sofort weggelegt, als er die Polizei bemerkte – was seiner Ansicht nach zeige, dass er jederzeit reagieren konnte.
Die Bundesrichter liessen diese Argumente nicht gelten. Sie hielten fest, dass der Fahrer das Telefon aktiv bedient – und nicht bloss gehalten – hatte, während er mit 100 km/h auf der Autobahn unterwegs war. Dass er das Gerät erst weglegte, als er die Polizei bemerkte, belege gerade, dass er die neben ihm fahrende Polizei zuvor während fast elf Sekunden nicht wahrgenommen hatte. Damit habe er gegen die Pflicht verstossen, das Fahrzeug jederzeit sicher zu beherrschen und seine Aufmerksamkeit der Strasse zu widmen. Auch die Spurverletzung und das Nichtbefolgen des Polizeizeichens seien klar erwiesen.
Ebenso wenig konnte der Verurteilte mit seinen Einwänden gegen die Höhe der Busse durchdringen. Das Gericht hatte seine persönliche und wirtschaftliche Lage berücksichtigt; dass er keine Vorstrafen hatte, wirkte sich laut ständiger Rechtsprechung weder strafmindernd noch straferhöhend aus. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde abgewiesen, da die Beschwerde von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg hatte. Der Fahrer muss nun zusätzlich 1200 Franken Gerichtskosten tragen.