Symbolbild

Anwohner scheitern mit Widerstand gegen 5G-Ausbau in Flawil

Swisscom wollte einen Sendemast in Flawil modernisieren und auf 5G umrüsten. Anwohner klagten dagegen – ohne Erfolg.

Publikationsdatum: 24. Juli 2026

Auf einem Grundstück des Kantons St. Gallen bei Flawil steht seit Jahrzehnten ein rund 31 Meter hoher Sendemast, den Swisscom und weitere Anbieter als Mobilfunkanlage nutzen. Im Jahr 2019 beantragte Swisscom, die Anlage zu modernisieren: Die bestehenden Antennen sollten durch sogenannte adaptive Antennen ersetzt und neue Frequenzbänder für den 5G-Betrieb hinzugefügt werden, um Kapazitätsengpässe zu beheben. Die Gemeinde Flawil erteilte die Baubewilligung im Jahr 2021.

Zwei Anwohner wehrten sich durch alle Instanzen gegen das Vorhaben. Sie machten geltend, die Anlage verstosse gegen Strahlenschutzvorschriften, die Grenzwerte seien zu hoch angesetzt, Messungen bei adaptiven Antennen seien unzuverlässig, und der aktuelle 5G-Betrieb sei ohnehin rechtswidrig. Ausserdem bezweifelten sie, dass der Standort ausserhalb der Bauzone überhaupt zulässig sei. Das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen wies ihre Klage ab.

Auch vor dem höchsten Gericht der Schweiz blieben die Anwohner erfolglos. Die Richter hielten fest, dass die geltenden Strahlungsgrenzwerte nach wie vor rechtmässig sind und die Messmethoden für adaptive Antennen als tauglich gelten. Zudem trat Anfang 2026 eine neue Gesetzesbestimmung in Kraft, wonach Erweiterungen bestehender Mobilfunkanlagen ausserhalb der Bauzone automatisch als standortgebunden gelten – was den Ausbau zusätzlich erleichtert. Die Richter stellten ausserdem klar, dass für eine blosse Umstellung auf den 5G-Standard ohne Antennenersatz keine neue Baubewilligung nötig ist.

Die Anwohner müssen nun die Gerichtskosten von 4000 Franken tragen. Swisscom darf die Anlage wie geplant umrüsten und in Betrieb nehmen.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 1C_359/2024

Zurück zur Hauptseite