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Häuslicher Gewalttäter bleibt verurteilt – Strafe von 15 Monaten bestätigt

Ein Mann hatte seine Frau jahrelang misshandelt und bedroht. Die Richter bestätigen die Verurteilung zu 15 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Publikationsdatum: 23. Juli 2026

Ein Ehepaar aus dem Kanton Freiburg war seit 2014 verheiratet und hat drei gemeinsame Kinder. Ab 2017 rückte die Polizei regelmässig wegen häuslicher Gewalt aus. Die Situation verschlimmerte sich ab 2021 dramatisch: Allein in jenem Jahr gab es zehn Polizeieinsätze. Die Frau erstattete zwischen September 2022 und Dezember 2023 mehrfach Anzeige gegen ihren Mann.

Die Vorfälle, die zur Verurteilung führten, sind gravierend. Im September 2022 schlug der Mann seiner Frau auf einem Parkplatz zweimal mit der Faust ins Gesicht, brach ihr dabei Knochen im Gesicht und drohte ihr mit dem Tod, falls sie weiterhin ausgehe. Wenige Wochen später blockierte er ihr Auto auf der Strasse, zerrte sie aus dem Fahrzeug, schlug und trat auf sie ein und würgte sie. Eine Passantin, die auf die Hilferufe aufmerksam wurde, unterbrach den Angriff. Im April 2023 verschaffte er sich unbefugt Zugang zu ihrem Snapchat-Konto, stahl private Fotos und Videos und drohte damit, diese an Familienangehörige weiterzuleiten – was er schliesslich auch tat. Zudem rief er sie trotz eines Kontaktverbots innerhalb von zwei Tagen 41-mal an.

Das Polizeigericht des Bezirks Glâne verurteilte den Mann im Juni 2025 wegen einfacher Körperverletzung, Drohung, Beschimpfung, Nötigung, unbefugtem Eindringen in ein Computersystem sowie weiterer Delikte zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Zusätzlich muss er seiner Ex-Frau 8'000 Franken Genugtuung zahlen. Das Freiburger Kantonsgericht bestätigte dieses Urteil im März 2026.

Der Verurteilte zog den Fall weiter und verlangte einen Freispruch. Er bestritt die Glaubwürdigkeit seiner Ex-Frau und rügte unter anderem, dass die Gerichte auf illegal aufgenommene Tonaufnahmen abgestellt hätten. Die obersten Richter wiesen all diese Einwände ab. Die Aussagen der Frau seien konstant, kohärent und durch Dritte bestätigt gewesen, während die Aussagen des Mannes durch mehrere Indizien widerlegt worden seien. Die Aufnahmen seien zudem verwertbar, da sie für den Nachweis der Todesdrohungen unentbehrlich gewesen seien.

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Urteilsnummer: 6B_318/2026

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