Symbolbild

Senegalese bleibt wegen illegaler Einreise verurteilt

Ein Senegalese wurde in Genf wegen illegaler Einreise verurteilt, weil er zu wenig Geld für seinen Aufenthalt hatte. Die obersten Richter bestätigen das Urteil.

Publikationsdatum: 23. Juli 2026

Ein Senegalese mit gültigem Reisepass und italienischer Aufenthaltsbewilligung reiste am 8. Januar 2025 in die Schweiz ein, um Arbeit zu suchen. Er schlief auf der Strasse und hatte bei seiner Kontrolle durch die Polizei lediglich rund 142 Franken und 20 Euro auf sich – Geld, das ihm Freunde gegeben hatten. Das Genfer Polizeigericht verurteilte ihn wegen illegaler Einreise zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 10 Franken.

Der Verurteilte wehrte sich gegen das Urteil und machte unter anderem geltend, die Polizeikontrolle sei diskriminierend gewesen und habe auf seinem Aussehen beruht. Er befand sich in einem Quartier, das für den Drogenhandel bekannt ist, und ergriff die Flucht, als Polizisten auf ihn zukamen – nach eigenen Angaben, weil er keine Uniform gesehen hatte und Angst bekam. Die Genfer Berufungsinstanz sprach ihn vom Vorwurf, die Polizeiarbeit behindert zu haben, frei, bestätigte aber die Verurteilung wegen illegaler Einreise.

Vor Bundesgericht scheiterte der Senegalese mit sämtlichen Einwänden. Die Richter hielten fest, dass die Polizeikontrolle rechtmässig war: Der Einsatz im drogenbekannten Quartier und das auffällige Verhalten des Mannes lieferten objektive Gründe für die Kontrolle – kein Hinweis auf Racial Profiling. Zur illegalen Einreise stellten die Richter klar: Wer ohne ausreichende finanzielle Mittel in die Schweiz einreist, verstösst gegen das Ausländergesetz. Wer seinen Aufenthalt selbst finanziert, muss gemäss Schengen-Regeln rund 100 Franken pro Tag vorweisen können. Diesen Nachweis konnte der Verurteilte nicht erbringen.

Der Verurteilte hatte zudem argumentiert, er hätte im Notfall auf weitere Mittel zurückgreifen können. Das liessen die Richter nicht gelten: Es wäre an ihm gewesen, dies konkret zu belegen – etwa durch Bestätigungen von Drittpersonen, die für seinen Unterhalt aufgekommen wären. Da er das nicht getan hatte, blieb die Verurteilung bestehen. Die Gerichtskosten von 1200 Franken trägt er selbst; sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde abgewiesen.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 6B_887/2025

Zurück zur Hauptseite