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Vater scheitert vor Gericht – und muss Verfahrenskosten selbst tragen

Ein Vater wollte im Namen seiner minderjährigen Tochter klagen, zahlte aber den verlangten Kostenvorschuss nicht. Das Verfahren wurde deshalb nicht zugelassen.

Publikationsdatum: 23. Juli 2026

Eine minderjährige Tochter aus dem Kanton Freiburg wollte über ihren Vater als gesetzlichen Vertreter eine Beschwerde beim höchsten Schweizer Gericht einreichen. Es ging um ein Strafverfahren wegen einfacher Körperverletzung, das zuvor vom kantonalen Gericht beurteilt worden war. Um das Verfahren einzuleiten, verlangte das Gericht einen Kostenvorschuss von 3000 Franken.

Der Vater bezahlte diesen Vorschuss trotz mehrerer Fristen und Mahnungen nicht. Er stellte stattdessen ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege – also darum, von den Kosten befreit zu werden. Dieses Gesuch wurde abgelehnt, weil keine ausreichenden Unterlagen zur finanziellen Lage der Mutter des Kindes eingereicht wurden und die Situation unklar blieb. Daraufhin erhielt der Vater eine letzte, nicht verlängerbare Frist bis zum 22. April 2026, um den Vorschuss zu leisten.

Statt zu zahlen, versuchte der Vater, die Ablehnung des Kostenbefreiungsgesuchs anzufechten und beantragte eine Neubeurteilung. Das Gericht wies diesen Versuch ab: Eine erneute Anfrage auf derselben Grundlage begründe keinen Anspruch auf nochmalige Prüfung. Die ursprüngliche Frist blieb bestehen.

Da weder der Kostenvorschuss bezahlt noch eine Befreiung davon gewährt wurde, trat das Gericht auf die Beschwerde nicht ein. Die Verfahrenskosten von 500 Franken wurden dem Vater persönlich auferlegt, da er als Vertreter seiner Tochter gehandelt hatte und die Situation durch sein Verhalten verursacht worden war.

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Urteilsnummer: 6B_964/2025

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