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Kläger scheitert mit Antrag auf Neubeurteilung – und muss Kosten zahlen

Ein Mann wollte ein früheres Urteil des Bundesgerichts anfechten. Seine Begründung überzeugte die Richter nicht – er muss 500 Franken Gerichtskosten bezahlen.

Publikationsdatum: 23. Juli 2026

Ein Mann hatte versucht, eine Mitarbeiterin der Sozialen Dienste der Stadt St. Gallen strafrechtlich belangen zu lassen. Die zuständige Kammer des Kantons St. Gallen verweigerte jedoch im Februar 2026 die Erlaubnis, ein Strafverfahren gegen sie zu eröffnen. Der Mann zog daraufhin ans Bundesgericht – doch dieses trat auf seine Eingabe nicht ein, weil sie den Mindestanforderungen an eine Begründung offensichtlich nicht genügte.

Im Mai 2026 verlangte der Mann, dass das Bundesgericht dieses Urteil nochmals überprüft. Für eine solche Neubeurteilung braucht es gesetzlich festgelegte Gründe – etwa wenn das Gericht falsch besetzt war, wichtige Anträge unbeantwortet blieb oder wesentliche Argumente nicht berücksichtigt wurden. Der Mann berief sich auf alle drei Gründe.

Die Richter liessen keinen davon gelten. Sein Vorwurf, dass ein Bundesrichter und ein Gerichtsschreiber hätten in den Ausstand treten müssen, stützte er einzig auf eigene frühere Eingaben, in denen er Vorwürfe gegen diese Personen erhoben hatte. Das Gericht hielt fest, dass es einem Kläger nicht freistehen kann, durch solche Eingaben unliebsame Gerichtspersonen auszuschalten. Auch die anderen beiden Gründe überzeugten nicht: Das frühere Urteil hatte die offenen Anträge des Mannes sehr wohl behandelt – wenn auch implizit –, und seine Argumente waren durchaus zur Kenntnis genommen worden, aber als ungenügend beurteilt worden.

Der Mann muss nun Gerichtskosten von 500 Franken bezahlen. Sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege – also darum, von den Kosten befreit zu werden – wurde abgelehnt, weil sein Anliegen von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg hatte. Das Bundesgericht kündigte zudem an, künftige ähnliche Eingaben in dieser Sache ohne weitere Behandlung abzulegen.

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Urteilsnummer: 1F_7/2026

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