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Deponie bei Rougemont darf nicht gebaut werden

Eine geplante Deponie im Waadtländer Ort Rougemont scheitert an fehlender Koordination. Die Bundesrichter bestätigen das Urteil der kantonalen Instanz.

Publikationsdatum: 23. Juli 2026

Im Weiler L'Ougette auf dem Gemeindegebiet von Rougemont sollte eine Deponie für unverschmutztes Aushubmaterial entstehen. Das Projekt war seit Jahrzehnten in Planung: Der Standort wurde bereits 1997 als mögliche Deponie identifiziert, und die Gemeinde sowie der Kanton Waadt hatten das Vorhaben unterstützt. Im November 2019 stimmte sogar eine Mehrheit der Bevölkerung in einem Gemeindereferendum dafür. Die Betreibergesellschaft mit Sitz in Saanen sollte die Anlage führen, die ein Fassungsvermögen von rund 170'000 Kubikmetern gehabt hätte.

Gegen das Projekt wehrten sich jedoch die Naturschutzorganisationen Pro Natura und Pro Natura Waadt sowie rund vierzig Anwohnerinnen und Anwohner. Sie zogen vor das Waadtländer Kantonsgericht, das das Projekt zweimal für unzulässig erklärte – zunächst 2021, dann nach einer Rückweisung durch das Bundesgericht erneut im Oktober 2024. Das Gericht stellte fest, dass der Standort zahlreiche Einschränkungen aufweist: Er liegt in einem ökologisch sensiblen Gebiet, nahe der Saane und einem Waldstreifen, und ist im kantonalen Sektorplan für Deponien als ausgeschlossene Fläche eingestuft. Zudem konnte nicht ausgeschlossen werden, dass Flusswasser mit dem eingelagerten Material in Kontakt geraten würde.

Ein zentraler Kritikpunkt war die mangelnde Abstimmung zwischen den Kantonen Waadt und Bern. Das Bundesrecht verlangt, dass Projekte mit erheblichen Auswirkungen auf Umwelt und Raum im kantonalen Richtplan verankert sein müssen. Für die Deponie L'Ougette fehlte diese Verankerung: Der Bund hatte das Projekt nicht genehmigt, weil zu wenig Informationen vorlagen und die interkantonale Koordination ungenügend war. In der Region existieren zudem alternative Standorte – darunter die Deponie La Coulaz, für die bereits eine Baubewilligung vorliegt, sowie das geplante interkantonale Projekt La Rite an der Grenze zwischen Waadt und Bern.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde der Betreibergesellschaft nun ab. Es bestätigte, dass das Projekt ohne ausreichende Koordination mit dem Kanton Bern und ohne formelle Verankerung im kantonalen Richtplan nicht bewilligt werden kann. Damit bleibt die Deponie L'Ougette definitiv ungebaut. Die Betreibergesellschaft muss zudem die Verfahrenskosten sowie Entschädigungen an die obsiegenden Parteien tragen.

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Urteilsnummer: 1C_691/2024

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