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Schuldner scheitert mit Einspruch gegen Konkursandrohung

Ein Schuldner wollte eine Konkursandrohung gegen seine inaktive Einzelfirma abwenden. Die Richter traten auf seine Eingabe nicht ein und auferlegten ihm Gerichtskosten von 1000 Franken.

Publikationsdatum: 22. Juli 2026

Dem Inhaber einer inaktiven Einzelfirma wurde im Juni 2026 vom Betreibungsamt Berner Jura-Seeland eine Konkursandrohung zugestellt. Der Schuldner wehrte sich dagegen und gelangte zunächst ans Obergericht des Kantons Bern. Dieses wies seine Eingabe ab, soweit es überhaupt darauf eintrat.

Der Schuldner zog den Fall weiter ans Bundesgericht. Er argumentierte, seine Einzelfirma sei inaktiv und seine finanziellen Verhältnisse seien bescheiden – deshalb sei eine Konkursandrohung unverhältnismässig und auf Betreibungskosten sei zu verzichten. Damit wiederholte er jedoch lediglich, was er bereits vor dem Obergericht vorgebracht hatte, ohne aufzuzeigen, inwiefern das Obergericht das Recht verletzt haben soll.

Das Bundesgericht trat auf die Eingabe nicht ein, weil sie den Mindestanforderungen an eine Begründung nicht genügte. Wer vor Bundesgericht einen Entscheid anficht, muss konkret darlegen, welche Rechtsnormen die Vorinstanz verletzt hat. Der blosse Hinweis, das Obergericht habe seine Argumente unzureichend geprüft, reicht dafür nicht aus.

Zudem lehnte das Gericht das Gesuch des Schuldners ab, ihn von den Gerichtskosten zu befreien. Da seine Eingabe von vornherein keine Aussicht auf Erfolg hatte, bestand kein Grund für eine Ausnahme. Der Schuldner muss die Gerichtskosten von 1000 Franken selbst tragen.

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Urteilsnummer: 5A_643/2026

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