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Vater scheitert erneut mit Klage gegen Beistandschaft seines Sohnes

Ein Vater aus St. Gallen zog zum 18. Mal in diesem Jahr vor Bundesgericht – ohne Erfolg. Seine Eingabe war ungenügend begründet und wurde nicht behandelt.

Publikationsdatum: 22. Juli 2026

Für den im Jahr 2013 geborenen Sohn eines Vaters aus der Region St. Gallen besteht eine Beistandschaft. Die zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) genehmigte im März 2026 den Rechenschaftsbericht der Beiständin für den Zeitraum von September 2023 bis August 2025. Der Vater wollte diesen Entscheid anfechten, scheiterte jedoch bereits daran, dass er keinen Kostenvorschuss leistete und sein Gesuch um unentgeltliche Prozessführung – also die Befreiung von Gerichtskosten – abgewiesen wurde.

Der Vater gelangte daraufhin ans Kantonsgericht St. Gallen, das seine Beschwerde ebenfalls abwies. Er zog den Fall weiter ans Bundesgericht und verlangte die Aufhebung des kantonsgerichtlichen Entscheids sowie die Feststellung zahlreicher angeblicher Verfassungsverletzungen. Zudem beantragte er erneut, von den Gerichtskosten befreit zu werden.

Das Bundesgericht trat auf die Eingabe gar nicht erst ein. Die Begründung: Der Vater setzte sich in seiner Beschwerde nicht konkret mit den Erwägungen der Vorinstanz auseinander, sondern wiederholte lediglich allgemeine Vorwürfe. Das Gericht hielt fest, dass eine Beschwerde eine sachbezogene Auseinandersetzung mit dem angefochtenen Entscheid erfordert – daran fehlte es hier. Das Gesuch um Kostenbefreiung wurde ebenfalls abgelehnt, weil die Eingabe von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg hatte.

Das Bundesgericht bezeichnete die Beschwerde zudem ausdrücklich als querulatorisch. Es ist bereits das 18. Verfahren, das der Vater allein im Jahr 2026 vor Bundesgericht angestrengt hat – viele davon im Zusammenhang mit der Beistandschaft seines Sohnes. Die Gerichtskosten von 1000 Franken hat er selbst zu tragen.

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Urteilsnummer: 5A_606/2026

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