Symbolbild

Anwaltskandidat darf Anwaltsprüfung in Neuenburg nicht wiederholen

Ein Jurist ist beim Anwaltsexamen im Kanton Neuenburg endgültig gescheitert. Die obersten Richter bestätigen das Ergebnis.

Publikationsdatum: 22. Juli 2026

Ein Jurist mit Masterabschluss absolvierte sein Anwaltspraktikum und trat anschliessend zur Anwaltsprüfung im Kanton Neuenburg an. Bei seinem ersten Versuch im März 2024 scheiterte er an allen drei schriftlichen Prüfungen. Im zweiten Anlauf im November 2024 bestand er die schriftlichen Teile, fiel aber bei der mündlichen Prüfung durch. Beim dritten und letzten Versuch im März 2025 scheiterte er erneut an der mündlichen Prüfung. Die Prüfungskommission stellte daraufhin fest, dass er die Anwaltsprüfung endgültig nicht bestanden hatte – wer dreimal scheitert, wird nicht mehr zugelassen.

Der Kandidat wehrte sich dagegen und zog den Fall bis vor das Bundesgericht. Er rügte unter anderem, die Prüfungskommission habe bei der Bewertung seiner Plädoyerübung wichtige Kriterien wie Ausdruck und Form nicht berücksichtigt. Ausserdem beanstandete er die Bewertung seiner Antworten in einem Fallbeispiel über die Rechte und Pflichten einer Psychotherapeutin. Zudem kritisierte er, das Kantonsgericht habe seine Überprüfungsbefugnis zu stark eingeschränkt.

Das Bundesgericht wies alle Rügen ab. Es stellte fest, dass die Prüfungskommission die formalen Aspekte des Plädoyers – etwa die Einleitung, den Aufbau und die Tatsache, dass der Kandidat die Anklageschrift vorgelesen hatte – durchaus bewertet hatte. Beim Fallbeispiel habe der Kandidat zwar einzelne richtige Elemente geliefert, die erwarteten vollständigen Antworten aber nicht gegeben. Zudem habe er eine der vier Fragen gar nicht beantwortet. Das Kantonsgericht habe seine Prüfungsbefugnis korrekt ausgeübt und die Bewertung der Kommission zu Recht bestätigt.

Das Bundesgericht hielt auch fest, dass die Gesamtbewertung der mündlichen Prüfung nicht zu beanstanden sei: Der Kandidat hatte das Plädoyer nicht bestanden, zwei der drei Teile des Fallbeispiels nicht bestanden und nur den Verfahrensteil erfolgreich absolviert. Damit bleibt das endgültige Scheitern an der Neuenburger Anwaltsprüfung bestehen. Der Kandidat muss zudem die Gerichtskosten von 2000 Franken tragen.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 2D_25/2025

Zurück zur Hauptseite