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Eltern ziehen Klage im Kinderschutzverfahren zurück und zahlen Gerichtskosten

Zwei Eltern aus dem Kanton Freiburg wollten ein Kinderschutzverfahren für ihren Sohn stoppen. Sie zogen ihre Klage zurück und müssen nun 500 Franken Gerichtskosten tragen.

Publikationsdatum: 21. Juli 2026

Im Januar 2024 eröffnete die Friedensjustiz des Bezirks Saane ein Kinderschutzverfahren für einen 2017 geborenen Jungen, nachdem dessen Schule die Behörden informiert hatte. Im April 2026 wurden die Eltern zu einer Anhörung vorgeladen, um die Situation des Kindes zu besprechen.

Die Eltern wehrten sich gegen diese Vorladung und reichten kurz darauf eine Beschwerde ein. Sie verlangten, dass die Vorladung aufgehoben und das gesamte Verfahren eingestellt werde. Ausserdem warfen sie der Behörde vor, das Verfahren gegen sie ungerechtfertigt zu verzögern. Das Kantonsgericht Freiburg wies diese Beschwerde Ende Mai 2026 ab.

Daraufhin zogen die Eltern den Fall ans Bundesgericht weiter und beantragten gleichzeitig, von den Gerichtskosten befreit zu werden, da sie sich die Kosten nicht leisten könnten. Anfang Juli 2026 zogen sie ihre Klage jedoch zurück, bevor das Bundesgericht inhaltlich darüber entscheiden konnte.

Da die Eltern das Verfahren selbst beendet haben, gilt ihr Rückzug rechtlich als Unterliegen. Das Gesuch um Befreiung von den Gerichtskosten wurde abgelehnt. Weil der Rückzug aber früh im Verfahren erfolgte und der Aufwand für das Gericht gering war, wurden die Kosten auf 500 Franken reduziert. Diesen Betrag müssen die Eltern gemeinsam tragen.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 5A_565/2026

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