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Vater scheitert erneut mit Befangenheitsklage gegen Familiengericht Muri

Ein Vater wollte das Familiengericht Muri wegen Befangenheit ablehnen. Die Richter in Lausanne traten auf seine Eingabe nicht ein.

Publikationsdatum: 21. Juli 2026

Ein Vater, der in einem Sorgerechtsverfahren um seinen Sohn involviert ist, hat wiederholt versucht, das Familiengericht Muri als befangen abzulehnen. Er verlangte, das gesamte Gericht oder zumindest alle Personen mit einer persönlichen oder beruflichen Nähe zur Mutter seines Sohnes sollten von den Verfahren ausgeschlossen werden. Hilfsweise forderte er, die Fälle an ein ausserkantonales Gericht zu übertragen.

Das Aargauer Obergericht wies das Gesuch ab. Es hielt fest, dass Befangenheitsgesuche nicht pauschal gegen ein ganzes Gericht gerichtet werden können, sondern konkret gegen einzelne Gerichtsmitglieder. Zudem seien die Vorwürfe des Vaters – etwa der Verdacht, die Kindsmutter habe Zugang zu internen Informationen des Gerichts gehabt – zu vage, um einen Ausstandsgrund zu begründen.

Das Bundesgericht in Lausanne trat auf die Beschwerde des Vaters gar nicht erst ein. Es stellte fest, dass seine Eingabe keine ausreichende Begründung enthielt. Insbesondere zeigte er nicht auf, weshalb konkrete Gerichtsmitglieder – etwa der zuständige Gerichtspräsident – befangen sein sollen. Das Gericht betonte, dass ihm dieser Grundsatz bereits in einem früheren Urteil vom Februar 2026 erklärt worden war.

Da die Beschwerde von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg hatte, wurde dem Vater auch keine unentgeltliche Rechtspflege gewährt – das heisst, er erhält keine staatliche Unterstützung für die Prozesskosten. Die Gerichtskosten von 1500 Franken muss er selbst tragen.

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Urteilsnummer: 5A_619/2026

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