In der Nacht vom 19. Juni 2023 kam es in einer bernischen Ortschaft zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung. Der Beschuldigte griff seinen Kontrahenten mit einem scharfen Gegenstand – vermutlich einem Messer – mehrfach an. Das Opfer erlitt dabei eine schwere Verletzung an der Armbeuge, die zu einem massiven Blutverlust von rund 2,5 Litern führte. Nur dank dem raschen Eingreifen von Passanten und Rettungskräften überlebte der Verletzte. Weitere Wunden an den Händen und Armen deuteten darauf hin, dass er versucht hatte, sich zu schützen.
Das Berner Obergericht verurteilte den Beschuldigten wegen schwerer Körperverletzung zu 36 Monaten Freiheitsentzug. Zudem ordnete es einen Landesverweis für sieben Jahre an, verbunden mit einem Eintrag ins Schengener Informationssystem. Das Gericht verwarf die Darstellung des Verurteilten, wonach sich das Opfer die Verletzungen selbst zugefügt habe. Belastend wertete es auch, dass der Beschuldigte nach dem Vorfall das Messer sowie sein Mobiltelefon verschwinden liess – ein Verhalten, das nicht mit einer Notwehrsituation vereinbar sei.
Gegen dieses Urteil wandte sich der Verurteilte ans Bundesgericht. Er plädierte auf Freispruch, bestritt den Landesverweis und forderte eine Entschädigung für die erlittene Haft. Sein Rechtsmittel scheiterte jedoch aus zwei Gründen: Die ergänzende Eingabe vom 21. April 2026 wurde zu spät eingereicht – die Frist war bereits am 22. April 2026 abgelaufen. Ausserdem genügte die Begründung den gesetzlichen Anforderungen nicht. Der Verurteilte beschränkte sich darauf, seine eigene Sichtweise der Ereignisse darzulegen, ohne konkret aufzuzeigen, inwiefern das Obergericht das Recht verletzt haben soll.
Auch gegen den Landesverweis brachte der Verurteilte keine stichhaltigen Argumente vor. Er verwies zwar auf seine in der Schweiz lebenden Kinder und gesundheitliche Probleme, doch hatte das Obergericht diese Aspekte bereits berücksichtigt und das öffentliche Interesse an der Ausweisung höher gewichtet. Das Bundesgericht auferlegte dem Verurteilten die Verfahrenskosten von 500 Franken.